Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1827)

CAVALLERIE

Stiftungen. Stiftung der Catharina AvaJiumovich, gebornen Czuhaly. Die Stiftung bestellt in einem Capitale pr. 1000 fl. Wiener Wäh­rung. Von den abfallenden Interessen erhalten fünf Real- Invaliden im Pesther Invaliden - Hause jeder auf seine Le­benszeit eine monathliche Zulage. Die Ernennung in die offen werdenden Plätze steht dem ungarischen General-Commando zu. Fürst Carl Bathyanische-Stratlmannische Stiftung. Wird durch die Niederöst. Landes-Regierung verwaltet. Für solche Offieicrs - Witwen , welche keiner Staats - Pension fähig und arm sind , und deren Gatten im Stande der k. k. Dienstleistung ge­storben sind. Sie war ursprünglich auf 11 solche Wiiwen gegründet, wovon fünf der ersten Classe jede 3oo 11., und sechs der zweyten Classe aoo 11. jährlich aus den fürstlichen Renten zu erhaltcn'hattcn. Die Stiftung des Franz Battistig von Bosenfeld. Den Stiftungsgenuls einer jährlichen Zulage verleihet der jewei­lige Oberste des Litiien-Inf. Fvegmts. Nr. 3i. Einem verdienstlichen verheiralheten, mit Kindern beladenen Gemeinen dieses Regiments jährlich am 6■ October, als dem Tage, wo Görz im Jahre i8i3 wieder an die österreichische Monarchie zurück kam. Stiftung der Maria Borziliowsliy (*). Capital 4°° fl- mit einem jährlichen Interesse von 12 fl, Con­ventions-Münze , wovon jährlich sechs der bedürftigsten Invaliden-Gemeinen des Pesther Invalidenhauses zu gleichen Theilen betheilet werden sollen. Auswahl und Betheilung derselben sind dem General-Commando in Ungarn übertragen. Die Aufrechthaltung der Stiftung ist die Obliegenheit des Hofkriegsraths. Stiftung des Anton Brandstetter (*). Capital 200 fl. zu 5 pCt. Conventions-Münze. Von dem jährlichen Interesse soll immer am 19. März (dem Sterbetage seiner Gattinn Antonia) eine Messe in der Ca­pelle des Invalidenhauses zu Pettau gelesen, dem Priester das Stipendium und die Stollgebühr dafür entrichtet, und der Rest hierauf an vier der krüppelhaftesten Invaliden, die der Commandant des Invalidenhauses nahmhaft zu ma­chen hat, zu gleichen Theilen vertheilet werden. Die Obsorge über diese Stiftung ist dem Hofkricgsratho aufgetragen.-

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