Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1824)

CAVALLERIE

454 Stiftungen. Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. haiserl. Invaliden. S e. Majestät der Kaiser und König haben das Eenen-' nungsrecht zu diese- Stiftung. Sie wird vom h. k. Ilof- kriegsrathe verwaltet. Ilire Widmung ist für solche OfFiciere vom Hauptmann abwärts ledigen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Unter- oificier abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3, »Si4 oder 18 1.5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Officiere jeder .............................IOO /1. 2 00 invalide Unterofficiere und sehr mühselige Gemeine jeder . 5o — IIJ2 invalide Gemeine jeder .... 25 — und 4 Gemeine jeder 25 il. C. M. Die Betheilung geschieht jährlich am i<5- Jrtnius, um mittelst ei­nes immerwährenden Denkmahles die Erinnerung an die im Jahre iSi4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franzi, ans dem eben damahls glorreich geendeten Krieg“ in die Residenz­stadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldcnmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. Stiftung eines Vereins zu Teschen. D er Vorschlag hierzu stehet bey dem General - Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drey Witwen solcher Soldaten des k. k. Inf - Reg. Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre iSl3 oder i8i4 todt gebliehen sind. In Ermanglung deren werden die gosammten Capi­tals-Zinsen an Soldaten - Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Ncrmal-Altor erreichen , zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins zu Wien. Unter der Leitung des k. k. Iloikriegsrathes. Der Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österrei­chischen Armee vom Untnroilicier abwärts, welche sich im Feld­zuge des Jahres i8l3 besonders verdient, gemacht haben , mit einer Pension jährlicher IOO fl. lebenslänglich so zu beiheilen , dafs nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ucbrrlebenden zufalle, bis der Letzte gesammteZinsen dcsStiftungs- Capitals auf seine Lebenslage allein zu geniefsen habe; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Bevträgen für verdiente Invaliden von wenigstens täglichen 6 kr. pr. Kopf zu verwenden , die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, -wenn ein dem lelztern ähnlicher Krieg ausbrechen sollte, eine glci ehe Stiftung begründen zu können.

Next

/
Oldalképek
Tartalom