Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1824)
CAVALLERIE
454 Stiftungen. Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. haiserl. Invaliden. S e. Majestät der Kaiser und König haben das Eenen-' nungsrecht zu diese- Stiftung. Sie wird vom h. k. Ilof- kriegsrathe verwaltet. Ilire Widmung ist für solche OfFiciere vom Hauptmann abwärts ledigen oder verheiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Unter- oificier abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i8i3, »Si4 oder 18 1.5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Officiere jeder .............................IOO /1. 2 00 invalide Unterofficiere und sehr mühselige Gemeine jeder . 5o — IIJ2 invalide Gemeine jeder .... 25 — und 4 Gemeine jeder 25 il. C. M. Die Betheilung geschieht jährlich am i<5- Jrtnius, um mittelst eines immerwährenden Denkmahles die Erinnerung an die im Jahre iSi4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franzi, ans dem eben damahls glorreich geendeten Krieg“ in die Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldcnmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. Stiftung eines Vereins zu Teschen. D er Vorschlag hierzu stehet bey dem General - Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für drey Witwen solcher Soldaten des k. k. Inf - Reg. Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre iSl3 oder i8i4 todt gebliehen sind. In Ermanglung deren werden die gosammten Capitals-Zinsen an Soldaten - Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Ncrmal-Altor erreichen , zu widmen seyn. Stiftung eines Vereins zu Wien. Unter der Leitung des k. k. Iloikriegsrathes. Der Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österreichischen Armee vom Untnroilicier abwärts, welche sich im Feldzuge des Jahres i8l3 besonders verdient, gemacht haben , mit einer Pension jährlicher IOO fl. lebenslänglich so zu beiheilen , dafs nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ucbrrlebenden zufalle, bis der Letzte gesammteZinsen dcsStiftungs- Capitals auf seine Lebenslage allein zu geniefsen habe; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Bevträgen für verdiente Invaliden von wenigstens täglichen 6 kr. pr. Kopf zu verwenden , die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, -wenn ein dem lelztern ähnlicher Krieg ausbrechen sollte, eine glci ehe Stiftung begründen zu können.