Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1823)

CAVALLERIE

454 Stiftungen. Stiftung des Vereins zur Unterstützung österr. kaiserl. Invaliden. Se. Majestät der Kaiser und König haben das Benen­nungsrecht zu dieser Stiftung. Sie wird vom k. k- Hof- kriegsrathe verwaltet. Ihre Widmung ist für solche Officiere vom Hauptmann abwärts ledigen oder verlieirathetcn Standes, und für solche Soldaten vom Unter- officier abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre i3i3, i8l4 °<hr i8i5 invalid geworden sind. Daraus erhalten 5o Officiere jeder ..........................IOO II. 2 00 invalide Untcrofficierc und sehr mühselige Gemeine jeder . 5o — 1172 invalide Gemeine jeder .... 25 — und 4 Gemeine jeder 25 fl. C. M. Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Junius, um mittelst ei­nes immerwährenden Denkinahlcs die Erinnerung an die im Jahre ' i8i4 erfolgte glückliche Rückkehr Sr. Majestät des Kaisers Franzi, aus dem eben damahls glorreich geendeten Kriege in die Residenz­stadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldcnmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu erhalten. * Stiftung eines Vereins zu Teschen. Der Vorschlag hierzu stehet bey dem General- Commando in Mähren und Schlesien. Die Widmung ist für droy Witwen solcher Soldaten des k. k. Inf. Reg. Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre l8i3 oder i8i4 todt geblieben sind. In Ermanglung deren werden die gesammten Capi­tals-Zinsen an Soldaten - Waisen dieses Regiments jährlich , bis sie das Normai-Alter erreichen, zu widmen scyn. Stiftung eines Vereins zu Wien. Unter der Leitung des k. k. Ilofkriegsrathes. Der Zweck derselben ist, zehn vorzüglich tapfere Krieger der österrei­chischen Armee vom Unterofficier abwärts, welche sich im Feld­züge des Jahres i8i3 besonders verdient gemacht haben, mit einer Pension jährlicher 100 fl. lebenslänglich so zu betheilen, dafs nach dem Ableben eines der Betheilten dessen Pension den übrigen Ucbcrlebcnden zufalle, bis derLctzte gesammte Zinsen des Stiflnngs- Capitals auf seine Lebenstage allein zu geniefsen habe ; nach dessen Tode die Hälfte der Zinsen zu Beyträgcn für verdiente Invaliden von wenigstens täglichen 6 kr. pr. Kopf zu verwenden , die andere Hälfte aber wieder zu Capital zu bringen wäre, um künftig, wenn ein dem Letztem ähnlicher Krieg ausbrechen sollte, eine gleiche Stiftung begründen zu können.

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