Militärschematismus des österreichischen Kaiserthums (Wien, 1823)

CAVALLERIE

Stiftungen. 4§2 Stiftung des Oberlieutenants Daniel Rodich v. Berlinen­hampf. Das Benennungsrecht hat der Hauptmann Zirill Rodich voraOgu* liner Gränzrögimente, und {inch dessen Tode der von ihm hierzu Ernannte. Ihre Widmung bestehet in dem , dais die Zinsen von dem Sliftungs-Ca- pitalc pr. ÖOOQ fl. als ein Stipendium einem Knaben seiner Ver­wandtschaft zugewendet werden. Stiftung des Majors Röger. Das Benennungsrecht hierzu steht bey dem Niederö st. Judicium delegatum mil. mixtum. Die Widmung von den Zinsen eines Capitals von 65i5i fl. ist, arme und vorzüglich verwundete k. k. subalterne Uflicierc des Pensions­standes vom Oberlieutenant abwärts , welche auiser ihrer Pension jährlicher 20p fl. sonst keine Zuflüsse haben, und nicht in einem Invalidenhause untergebracht sind, rnit einem ßcytrage von jährli­chen too- fl. zu unterstützen. Ferner widmete dieser Stifter lOO fl. jährlich , um solche an dessen Sterblage an hundert Invaliden des Invalidenhauses zu Wien zu vertheilch. Stiftung des Ffarrers Franz Roiz. (*) Für zwey der würdigsten und dürftigsten , vorzüglich der mit unversorgten Kindern belasteten Witwen solcher Soldaten, die im Felde ihr Leben verloren haben. Die Auswahl steht bey dem Hofkriegsrathe. Das Capital besteht in 1000 fl. Stiftung der Maria Fictori a Rupp. Dermahl haben die männlichen Rupp’schen Descendenten das Benennungsrecht, in welches nach deren Absterben das Ge­neral-Commando in Böhmen tritt. Die Zi n$cn von dem Sliftungs-Capitalc pr. IOQO fl. sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cauetcn yon einem böhmischen Regimente his zur Beförderung gewidmet.

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