Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)

V. Ehrenzeichen für die obligate Mannschaft

17 6 Ehrenzeichen. nes Eigenthum mit fich, nur hat mit dem Tag, wo die Löhnung am letzten’ einem folchen Mann abgereicht wird, auch die Zulage aufzuhören. XX. Sind auf fteuerbare Gründe abge­hende Soldaten Wittwer ohne Kinder, oder ledigen Standes, fo find von fol­chen ohne Weib, und Kindern abiter- benden Leuten, die Ehrenzeichen nach ihren Tod durch die Regiments - Ba­taillons -und Corps-Commandanten, unter welchen die Mannfchaft gedie- net hat, zurückzunehmen, und an die 1 commandirenden Generale abzugeben, hingegen nehmen ausgetretene Aus­länder die Denkmünzen mitfich» wenn gleich felbe ledigen Standes find, und auiler Lands abgehen. j ■ ■.'••• i ..

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