Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)
V. Ehrenzeichen für die obligate Mannschaft
17 6 Ehrenzeichen. nes Eigenthum mit fich, nur hat mit dem Tag, wo die Löhnung am letzten’ einem folchen Mann abgereicht wird, auch die Zulage aufzuhören. XX. Sind auf fteuerbare Gründe abgehende Soldaten Wittwer ohne Kinder, oder ledigen Standes, fo find von folchen ohne Weib, und Kindern abiter- benden Leuten, die Ehrenzeichen nach ihren Tod durch die Regiments - Bataillons -und Corps-Commandanten, unter welchen die Mannfchaft gedie- net hat, zurückzunehmen, und an die 1 commandirenden Generale abzugeben, hingegen nehmen ausgetretene Ausländer die Denkmünzen mitfich» wenn gleich felbe ledigen Standes find, und auiler Lands abgehen. j ■ ■.'••• i ..