Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)

V. Ehrenzeichen für die obligate Mannschaft

Ehrenzeichen. ner eine goldene Denkmünze überkom-| men , auch kann derjenige, welcher bereits eine filberne Denkmünze hat,! bey einer fich ergebenen neueu Gele­genheit vom Wohlverhalten, gegen der' Zurücknehmung der filbernen eine gol­dene Denkmünze erhalten; ein folcher aber, der fchon eine goldene Denk­münze hat , und eine neue tapfere Handlung begeht , bekommt alsdann eine Belohnung im Geld. VII. Die Vertheilung einer folchen Denk­münze foil nur nach Verdien!! gefclie- hen, und mit der gehörigen Aufmerk- famkeit, um den Werth derfelben durch Gemeinmachung nicht abzuwürdigen :j es kann daher blos der commandiren-' de General der vor dem Feind liehen-1 den Truppen, fo oft ein Fall von der Collation diefes Ehrenzeichens eintritt,1 über die derowegen vorgebracht wer-j dende Umftände und Zeügniife erken­nen , und beßimmen , wer eine filber-, ne , oder goldene Denkmünze bekom-| J l:

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