Militär-Almanach 2. (Wien, 1791)

IV. Militär-Orden

l6o Elifabeth - Orden. Die Individuen wei’den auf hof- kriegsräthlichen Vorfchlag von dem Monarchen felbil , zu diefer Stiftung ernannt; und ift keine Nation, Reli­gion noch militarifcher Ordens - Ritter davon ausgefchloifen. : Das Ordenskreuz wird an einem fchwarzen Band öffentlich getragen, und nach dem Tode eines Ritters, von der Abhandlungsinitanz wieder dem Orden zurück geheilt. J Die katholifchen Ordensritter find verbunden, täglich3 Vaterunfer und Ave Marie für die Stifterinn und die Aller- höchfte Herrfchaft zu bethen; die aber diefer Religion nicht zugethan find, entrichten jährlich 3 Ducaten als Al- mofen für das Invaüdeninfiitut , die gleich von der Penfion abgezogen und gehörig vertheilet werden. Ver-

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