Református Kollégium, Marosvásárhely, 1882

437 9. §. Időközben is elvesztheti illetékes az alapítványt, hogyha a 4. §-bau érintett lényeges feltételek valamelyikét alapitványos nem igazolhatja, különösen pedig rossz magaviselet vagy szor­galom hiány miatt. Da sich bei einer wiederholten Prüfung der vorhandenen Actenstücke ergeben hat, dasz den ursprünglichen Stiftungsbe­dingungen gemäsz zAvei in sich verschiedene Stipendien für je zwei ref. siebenbürgische Theologen bestehen, nähmlich: 1. Ein von dem Churfürsten Georg Wilhelm im Jahre 1626. für zwei Theologen aus dem Collegium zu Enyed gestif­tetes Geldstipendium von 80 Thlr jährlich für jeden Stipendiaten. 2. Ein von dem Könige Friedrich Wilhelm I. gestiftetes Stipendium für zwei Zöglinge der Collegien zu Klausenburg und Vásárhely in Siebenbürgen bestehend in freiem Tisch und freiem Honorar. So wird auf Grund dieser Ermittelungen hiedurch zusätz­lich festgesetzt: 1. Dasz die Conferirung des Geldstipendiums auf 2 Zög­linge des Collegiums zu Enyed, oder an dessen Ermangelung auf zwei inländische Studirende der ewangelischen Theologie nicht schon von selbst die Befreiung von Honorar zur Folge hat, vielmehr die Ansprüche der Stipendiaten auf Erlasz des Honorars nach den darüber bestehenden allgemeinen Vorschrif­ten zu beurtheilen sind. 2. Dasz das Directorium montis pietatis als Collationsbe- hörde befugt ist zweien siebenbürgischen Theologen, weichein den Collegien zu Klausenburg oder zu Vásárhely ihre vorbereitende Bildung genossen und sich durch ein Zeugnisz der Vorsteher dieser Collegien über diese Thatsache, so wie über ihre Bedürf­tigkeit, ihren Fleisz und ihr Wohlverhalten auszuveisen im Stande sind, die Freiheit von Honorar und den Genusz eines königlichen Freitisches auf den hiesigen Landesuniversitäten zu bewilligen. Berlin, den 22-ten Januar 1842. königliches Directorium Montis Pietatis géz. Marót. Crede. Scholtz. Das beigeheftete Reglement mit dem beigehefteten Zusatze wird hierdurch bestätiget. Berlin 5-en Februar, 1842. L. S. Der Minister der Geistlichen- Unterrichts und Medicinái Angelegenheiten gezeichnet Eichorn. Vorstehende Abschriften sind mit den Urschriften gleich­lautend. Berlin den 8-en Oktober, 1844. Fatke, Geheimer Kan- zelei-Secretair.

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