Marisia - Maros Megyei Múzeum Évkönyve 34-35/3. (2015)

Dorin-Ioan Rus: Regionalgeschichten des Waldes in Rumänien

Marisia XXXIV-XXXV Regierung und deren Konsequenzen215 dargestellt hat. Die von der Familie Banffy getroffenen Sparmaßnahmen wurden im dritten Unterkapitel, Die Waldwirtschaft auf den adeligen Gebieten2TM, analysiert. Der Autor erforscht den Fall der Familie Banffy, die am Ende des 18. und am Anfang des 19. Jahrhunderts eine Reform217 in Bezug auf ihre eigenen Waldungen zwecks einer besseren Verwaltung und einer rationellen Ausbeutung sowie der Erhaltung des Waldbestandes unternommen hat. Der Autor hob das positive Ergebnis dieser Reform hervor, das in der Beschränkung der freien Nutzung und Verwüstung der Waldungen bestand. Er meinte, dass die Instruktion des Jahres 1814 eher das eigene wirtschaftliche Interesse der Familie Banffy im Auge gehabt hätte anstatt die Erhaltung der Forste.218 Die forstlichen Besitzverhältnisse sind Gegenstand des nächsten Kapitels, das auf den Ergebnissen einer Forschung in ungarischen Staatsarchiven gründet.219 Der Autor stellte hier die agrarische Gesetzgebung220 bezüglich der Einteilung der Grünstücke221 dar und vertieft seine Analyse mit Beispielen aus der Geschichte der Familie Banffy222. Das Kapitel über Die forstliche Gesetzgebung behandelt das österreichische Forstgesetz des Jahres 185 2223, die ungarischen Gesetze und Artikel aus den Jahren 18 7 9224 und 189 8225, indem er einen weiten Ausblick auf die Erhaltung des gekauft werden, die Schweinemast wurde reglementiert, die Ziegenweide verboten (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.23-24). 215 Der Vorteil der getroffenen Maßnahmen lag in einer besseren Konservierung der Wälder und darin, dass eine etwas fortgeschrittenere Betriebsart geschaffen wurde. Dies hatte zunächst eine Erhöhung der Anzahl von Beschwerden der Bauern zur Folge, die nicht mehr ausroden durften. Eine weitere Konsequenz wurde der Konflikt zwischen dem Gubernium und der Hofkanzlei bezüglich der Rodungen. (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.24-25). 216 Das Holz dieser Wälder wurde von den Adeligen für eigene Nutzungen, von den Bauern für die Hausindustrie sowie für Weide verwendet. (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S. 27-48). 217 Eine im Frühling 1814 erlassene Instruktion limitierte den freien Zugang den Bauern oder den der Mitglieder der Familie Banffy zu dem Wald, legte Taxen für das Brenn- und Bauholz, für die Eichelmast und für die Sägewerke fest, verbot das Hauen junger Bäume, die Jagd und Fischerei und stellte Waldhüter für die Wälder ein. Die Folge war eine Reihe von lokalen Unruhen und Erhöhung von Diebstählen. (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S. 29-33). 218 Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.27. 219 Ebenda, S. 49-96. 220 Außer den Patenten der Jahre 1848 und 1853/54 kamen noch die Instruktionen der Anwendung des Urbarial-Patentes (1856), der Gesetzesartikel 111/1871, der Gesetzesartikel 17/1879 und das Gesetz XIX/1898, welche die Besitzverhältnisse zu reglementieren versuchten (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.49-57). 21 Durch die Agrargesetze der Jahre 1848 und 1853/54 wurden die ehemaligen Leibeigenen Grundbesitzer der von ihnen bewirtschafteten Gebiete. Er sagte, dass nach der Abschaffung der Leibeigenschaft es in Siebenbürgen vier Waldkategorien gab: 1. Adelige Wälder; 2. öffentliche Wälder; 3. Urbarial-Wälder; 4.Gemeindewälder. (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.49-53). 222 Die Familie Banffy hatte auch nach 1848 Konflikte mit den Bauerngemeinden. Solche Prozesse wurden sehr oft verlängert, die Denkschriften der Rumänen aus Ciucea sind sogar bis zum Hermannstädter Landtag gekommen (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.61-72). 223 Dieses Gesetz, das auf den modernen Prinzipien der Nachhaltigkeit gründete, die im Wald nicht nur eine Ressource, sondern auch einen komplexen Lebensraum sahen, legte einen besonderen Akzent auf die Erhaltung des Waldes, indem die Rodungen, Verwüstungen, Freveltaten bestraft und die Weide reglementiert wurde. (Vgl. Csúcsúja, Istoria pädurilor, S.97-104). 224 Nach der Einführung des österreichisch-ungarischen Ausgleichs wurde das Forstgesetz des Jahres 1852 aufgehoben, weil es heftige Proteste von großen Waldbesitzern und Adeligen verursacht hatte. Bis zur Einführung des neuen Gesetzes im Jahre 1879 wurden in Siebenbürgen das Gesetz des Jahres 1812 und in Maramoros das Gesetz des Jahres 1807 wieder eingeführt. Das neue Gesetz 197

Next

/
Oldalképek
Tartalom