Marisia - Maros Megyei Múzeum Évkönyve 34-35/3. (2015)

Dorin-Ioan Rus: Regionalgeschichten des Waldes in Rumänien

Marisia XXXIV-XXXV Nebennutzungen,* 65 66 Waldverwüstungen und Kulturen67, Waldordnung68, Forststrafrecht69 und Forstverwaltung70. Er gründete seine Darstellungen auf Archivunterlagen, Angaben von Forstämtern sowie auf Literatur, vor allem auf Eduard Zaminers Geschichte des Waldwesens der Stadt Kronstadt. Er vergleicht die Forstgeschichte des Burzenlandes und Siebenbürgens mit der Waldgeschichte Deutschlands. Solche Vergleiche finden wir bei der Beschreibung des Verhältnisses der Holzarten, wo er einen Schwund der Eichenbestände in den Wäldern Deutschlands und Siebenbürgens bemerkt.71 Vergleiche im Bereich der Verkehrsverhältnisse: die Flößerei war in Deutschland schon im 13. Jahrhundert bekannt, in Siebenbürgen erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts.72 Er ist der Meinung, dass die Waldverwüstungen die gleichen Ursachen in Siebenbürgen wie in den errichtet wurde. Die freie Form wurde in den Dorfgemeinden noch im 20. Jhdt. unter der Aufsicht von Forstpersonal ausgeführt. Die zweite Kategorie ist die Verwertung des Holzes in Gewerbe und Industrie und der Holzhandel. Hier geht es um die Zunft- und industriellen Produkte, Glasfabrikation, Ziegel- und Kalkbrennen usw. Bis zum Beginn des 20. Jhdts. litt der Holzhandel unter dem Mangel an Forsttransportmitteln, wie Straßen, Wasserwege, Beschaffenheit des Bodens und der szeklerischen Konkurrenz. Ab Ende des 19. Jhdt.s wurde Kronstadt dank einer klugen Wirtschaftspolitik ein Zentrum der Holzgeschäfte (Vgl. Witting, Forstwirtschaft, S. 10-15). 65 Die Transportverhältnisse waren bis zum Bau der Eisenbahn sehr schlecht. Die Verwüstung der nächstgelegenen Wälder führte zur Teuerung des Holzes, das von entfernten Gebieten gebracht werden musste. Die Trift wurde mit Erfolg betrieben, war aber meist lediglich von lokaler Bedeutung. Witting erwähnt ein Fangrechen und Waldwegbauten zum Transport des Holzes im 19. Jhdt. Von großer Bedeutung für den Handel war der Bau der Eisenbahn am Ende des 19. Jhdts, der Kronstadt zum Zentrum des Holzhandels im Burzenland machte. (Vgl. Witting, Forstwirtschaft, S. 20-22). 66 Die allgemein verbreiteten Nebennutzungen waren die Weidenutzung, die Eichel- und Buchelmast, die Kalkbrennerei, die Erzeugung von Eichen- und Fichtengerbrinde. Ab dem 18. Jhdt. limitierten die Verordnungen und Waldgesetze die grenzenlos und irrationell ausgeübten Waldnebennutzungen. (Vgl. Witting, Forstwirtschaft, S. 22-24). 7 Die Waldverwüstungen hätten ihren Höhepunkt am Ende des 18. Jhdts erreicht und hätten im fremden (menschlichen oder tierischen) Eindringen und Verursachen von Schaden in den Waldungen anderer Gemeinden bestanden. Solche Verwüstungen wären im Burzenland relativ selten gewesen. Sie wären aber durch die allgemeine Unzufriedenheit begünstigt worden. Die Anfänge der künstlichen Verjüngung fanden im Burzenland im 18. Jhdt. statt. Die eigentliche Anlage von Kulturen habe ihren Anfang erst Mitte und Ende des 19. Jhdts. genommen, veranlasst durch den steigenden Wert des Waldes und der Holzpreise. (Vgl. Witting, Forstwirtschaft, S. 24-27). 68 Witting erwähnt jene Gesetze, die Bedeutung für die Entwicklung der Waldwirtschaft und für die Erhaltung der Wälder im Burzenland gehabt haben: Werböczys Tripartitum (1517), Compilatae Constitutiones (1669), die Verordnung von Baron Seeberg (1754), die Josephinische Waldordnung (1781), die Waldordnung für Kronstadt (1784), den Landtagsartikel XXX aus 1791 und XXXIV aus 1811, die Instruktion für die Dorfbeamten (1815), das kaiserliche Patent des Jahres 1852 und das ungarische Forstgesetz des Jahres 1879. Er nennt zudem die Konsequenzen dieses letztgenannten Gesetzes für die Burzenländer Waldungen. (Vgl. Witting, Forstwirtschaft, S. 27-31). 69 Witting stellt einige urkundlich dokumentierte Forstfreveltaten aus dem Burzenland, die Art ihrer Beurteilung und Bestrafung sowie die Gesetze und Verordnungen bezüglich des Forstfrevels dar (Vgl. Witting, Forstwirtschaft, S. 31-34). 70 Die Verwaltung sei bis zum Anfang des 19. Jhdts von gewählten Amtsleuten und danach von staatlichen Organen ausgeübt worden. Er präsentiert weiters die Organisierung der Kronstädter und Burzenländer Wälder, die Besoldung des Forstpersonals und die gesetzlichen Bestimmungen aufgrund deren die Forstverwaltung organisiert gewesen war (Vgl. Witting, Forstwirtschaft, S. 34-38). 71 Vgl. Witting, Forstwirtschaft, S. 4. 72 Ebenda, S. 20. 180

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