Marisia - Maros Megyei Múzeum Évkönyve 11-12. (1981-1982)
II. Istorie
194 IO AN RANCA 30 NEUE DATEN ÜBER DEN KAMPF FÜR DIE GLEICHBERECHTIGUNG DER RUMÄNISCHEN NATION UND SPRACHE IN DER KOMITATEN UNTERALBA, DÄBICA, TIRNAVA, TURDA UND IN DIE STÜHLEN MURES, CIUC, GIURGEU UND CASIN IM JAHR 1861. (Zusammenfassung) Die Revolution von 1848—1849 aus Transsilvanien obgleich sie unterdrückt wurde, machte eine Ende der feudalen Regims welche grausame soziale und nationale Exploitation hielt. Das absolutistische Régim, instauriert von den österrelichem in mehr als ein Dezenium (1849—-I860), hatte den Zweck din Folgen der Revolution, wie auch allerlei andere Rückfälle zu eliminieren. Ihre Abschaffung am 20. Oktober 1860 und die Zurückkunft zu einen konstituellen-liberalen Régim mehrere Jahrhunderte das Mehrheitsvolk aus dieser Provinz in eine erweckte grosse Hoffnungen unter die unterjochten Nationen der Monarchie, unter welchen auch die Rumänen sich zählten. Obwohl das kaiserliche Diplom von 20 Oktober 1860 welches das neue Régim eröffnete, machte nicht auch die kleinste Erwähnung über din Rumänen; diese empfangen es doch mit grossen und begeisterten Hoffnungen, weil in der neuen Bildung der Monarchie sie hatten nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen. Unter seine Grundsätze traffen die Rumänen ihre eigenen säkularen Aspirationen: die Kundgebung der Gleichheit aller Nationen unter welchen auch die ihrigen, die Anerkennung der Autonomie Transsilvaniens, und durch diese die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Diät (des Landtages), in welchem auf Prinzip ihrer Gleichheit, das zahlreichste Volk Transsilvaniens sollte das Mehrheitvolk werden, und die Abschaffung der feudalen Konstitutionen welche seit Jahrhunderte sie unterdrückten, welche nicht anders alh günstig sein konnten für sie. Aber die Ungarn, Sachsen und Sekler, die privilegierten Nationen aus Transsilvanien, welche die Rumänen bis 1848—1849 unterdrückten, betrachteten nicht als heilsam die Auferhebung der Rumänen in der neuen politischen Konjunktur — in die sogenannten konstitutionellen Nationen, darum erreichten sie in den kaiserlichen Kreisen, dass der Präsident der transsilvanischen Aula aus Wietp wie auch der Präsident des Gubemiums Transsilvaniens (beide nun restaurierte Regierungsinstitutionen), sollen aus den ungarischen Aristokraten gewählt werden. Diese haben dann erleichtert die Ernennung der Obergespane und Oberrichter der Komitate und Stühle aus der Mitte der Aristokraten und des ungarischen hohen Adels. Es sollte folgen dass in diese meisterhafte Staatsstruktur, ganz ungünstig der mehrheitliichen rumänischen Element beraubt von politischen Rechten sollte durch die Diätswahlen — auf Grund des übertriebenen Zensus — eine grosse Mehrheit der rumänischen Bevölkerung