Marisia - Maros Megyei Múzeum Évkönyve 10. (1980)

II. Istorie

116 IOAN RANCA 26 DIE LÄZAR-DOMÄNE VON LÄZAREA-CIUC UM DAS JAHR 1742 (Zusammenfassung) Die vorliegende Studie, Ergebnis der Durchforschung eines noch unbe­kannt gebliebenes Urbariums von 1742—1743 der Feudaldomäne von Läzarea, analysiert insbesondere die Arbeitsverhältnisse zwischen den Grundbesitzer und die unterjochte Bevölkerung in der Periode des Verfalls der Feudalordnung. Es ist anerkannt dass unter den Feudaldomänen aus dem Gebiet der Szek­­ler-Stiiihle im Osten Transsilvaniens, die Läzär-Domäne die meisten Ähnlich­keiten mit den Feudaldomänen aus den Komitaten, in welchen die Leibeigen­schaft am stärksten entwickelt war, vorweist. Diese Tatsache ist auch aus dem „Bericht“ von 1769 über dem Leibeige­nensystem im Grossen Prinzipat Transsilvaniens, ausgefertigt nach Verlangen des Hofes, deutlich ersichtlich. Die Studie beschreibt ausführlich die Pflichten der Leibeigenen, die Fron­arbeit als wichtigste Komponente der feudalen Unterjochung, in allen Ort­schaften dieser Domäne. Die gleichförmigen Fronarbeiten in diesem Gebiet führt zu der Schlussfolgerung dass hier die Leibeigenschaft alt war und eine längere Zeitspanne benötigte für die Bildung einheitlicher Frondienste in allen Dörfern. Es werden weiter analysiert die Zinspflicht, das Schankrecht die Fische­reiberechtigung, das Nutzniessungsrecht auf Wälder und Berge, Mühlen und Steinbrüche. Ein Kapitel beschreibt die Ortschaften und ihre Einwohner. Archäologische und ethno-kulturelle Beweise zeigen die Kontinuität der rumänischen Bevölkerung in den Dörfern der Domäne, trotz der falschen Theo­rie der Imigration welche eine Einwanderung der Rumänen aus den rumäni­schen Fürstentümer (Tara Giurgeului) behaupten möchte. Gegen die wackligen Argumente dieser Theorie spricht der offizielle Be­richt des Stuhles C’uc -Giurgeu und Ca$in von 1768, welcher für die Ausar­beitung der CERTA PUNCTA (Puncta Quemdam) an die gubernialen Be­hörden gesendet wurde. Nach einer Beschreibung der in dieser Zone spezifischen Pflichten der Lei­beigenen, wird im Dokument gezeigt dass „ . .. wegen der Angst ihrer Flucht in der Moldau“, sind die Pflichten der Leibeigenen nicht zahlreich. Es wird also deutlich gezeigt dass diese Bewegung der Bevölkerung eine besimmte Richtung hatte: aus Transsilvanien in der Moldau, und nicht umge­kehrt. Die im Anhang befindliche Tabelle zeigt diese Auswanderung der Lei­beigenen in den Fürstentümer, insbesondere in der benachbarten Moldau. Die Studie bringt neue wissenschaftliche Beweise, welche unzweifelhaft die Kontinuität der rumänischen Bevölkerung auf beiden Seiten der Kar­paten und in den ganzen Raum auch heute von Rumänen bewohnt, bezeugen.

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