May István: Die Briefe von Antal Reguly an A. A. Kunik, 1845–1855 (A MTAK közleményei 25. Budapest, 1990)

Anmerkungen zu den Briefen

62 ANMERKUNGEN ZU DEN BRIEFEN 1. Biljarskij, Pjotr Spiridonowitch (1817-1867): Adjunkt an der Sprach- und Literaturwissen­schatlichen Sektion der Akademie der Wissenschaften in St. Petersburg, vom 3. Juni 1860; seit 11. Januar 1863. ausserordentlicher Mitglied der Akademie. 2. S. die 31. Anmerkung zur Biographie. 3. S. die 30. Anmerkung zur Biographie. 4. Friedrich Gustav Klemm (1802 Chemnitz - 1867 Dresden): Kulturhistoriker, Bibliothekar der königlichen Bibliothek zu Dresden. Er benutzte archeologische und etymologische Ouellen um seine Forschungen zu erweitern. Wie es sich aus dem Brief herausstellt,schrieb er auch über die ungarische Sprache eine Studie. 5. Uber Erzherzog István s. die 33. Anmerkung zur Biographie. 6. S. im Anhang des Briefes von Reguly zu Frähn, mit der Nachschrift von Baer. 7. Der Graf Bálint László v. Eszterházy (1814-1858), vom Spross Hallevy. Als Gesandtssekretär, erfüllte er diplomatischen Dienst in Paris, Rom und Stockholm. Nach dem Lexikon Pallas (VI. 457) wurde er erst im Jahre 1853 ausserordentlicher peterburgischer Gesandte, aber we­gen seiner Krankheit musste er nach einem Vierteljahr seinen Posten verlassen. Gr. Paul Anton Esterházy (1786-1866) stand auch im diplomatischen Dienst in der selben Periode. Er war Gesandte des Wiener Hofes in London, später in Paris. Uber seine Tätigkeit als Gesandte in Russland stehen uns keine Informationen zur Verfügung. 8. Bodjanskij, Josif Maximovitch (1808-1877): korrespondierender Mitglied der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Sektion der Akademie de Wissenschaften in St. Petersburg. 9. Gräfin Crescentia v. Széchenyi, Frau vom Grafen István v. Széchenyi hatte zwei Töchter aus ihrer ersten, mit Grafen Károly v. Zichy geschlossenen Ehe: Mária und Ilona (geb.: 1822 und 1834). Über Regulys Begegnung mit der Frau vom Grafen I. Széchenyi vgl. Reguly-Album, CXVII. 10. Bis 1582 blieb die Zeitrechnung von Julius Caesar, der sogenannte Juliana Kalender in Geltung; in diesem Kalender besteht das Jahr aus 365 1/4 Tagen. Diese Zeitrechnung (stilus antiquus = alter Stil) rechnete jedes Jahr 11 Minuten 12 Sekunden länger als es nötig war; so machte der Unterschied 3 Tage während 400 Jahre, d.h. 10 Tage bis 1582 aus. Deshalb verfügte der Papst Gregor XIII. über die Inkraftsetzung des neuen Kalenders (stilus novus = neuer Stil): man musste nach dem 4-ten Okt. 1582. den 15-ten schreiben um den Unterschied verschwinden zu lassen. Der neuen Rechnung gemäss sind Schaltjahre künftig zwischen den hunderten Jahren nur diejenige, die durch 4 ohne Rest aufgehen. So fallen in jedem vierhundertsten Jahr drei Schaltjahre weg und der oben erwähnte Unterschied gleich sich während vierhundert Jahre aus. Zwischen dem alten und dem neuen Kalender macht die Abweichung 1582 bis 1700 10 Tage, von 1700 bis 1800 11 Tage, von 1800 bis 1900 12 Tage, nach 1900 13 Tage aus. (Oklevéltári naptár. [Kalender der Urkundensammlung.] Red.: Imre Szentpétery. Bp. 1912. 16-17.)

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