Moravek Endre: Die neuen ungarischen Bibliotheksnormen (A MTAK kiadványai 7. Wien, 1957)
die Anmerkungen, die Literaturangaben, das Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Sachverzeichnis des kompletten Jahrganges, die Sonderabdrucke und typographisclie Einzelheilen. Neben den Zeitschriften muB der Bibliothekar und Dokumentar stets die referierenden (Dokumentations-) Veröffentlichungen (Bibliographien, Neuerwerbungslisten u. a.) beacbten, die in Ungarn in groBer Zabl erscheinen. Es war alsó zweckmaBig, sie weitgehend zu vereinheitlichen und auch die Erleichterung durchzuführen, daB statt der vollstandigen Titelaufnahme eine gekürzte Aufnahme genehinigt wird. Die Norm MNOSz 3398—55 regeit die innere Ordnung und Typograpbie dieser Gruppé und gibt für sie die Regein der vereinfachten Aufnahmen an. Diese Norm ist auch für Dokumentationskartotheken gültig und entlialt in einem Anhang auch Anleitungen zur Abfassung verschiedener Inhaltsauszüge. Die Hauptgrundsatze dieser beiden letztereu Normen gleichen im allgemeinen den spateren diesbezüglichen ISO-Empfehlungen 4. Jetzt befindet sicli eine Norm betreffend die Bibliographie der periodischen Veröffentlichungen in Arbeit, wie Nationale Bibliographien, Standortbibliotheken, Bibliographien laufender Zeitschriften usw. Diese Norm wird mehr in Einzelheiten gehen als die Norm für die gewöhnliche Titelaufnahme, weil dort die periodischen Veröffentlichungen zu kurz behandelt waren. Die vollstiindige Titelaufnahme ist in der Norm der Regein der bibliothekarischen Titelaufnahme" (MNOSz 3424—52) festgelegt. Das Problem der Einheitskatalogisierung ist in Ungarn ziemlich alt. Die in unseren GroBbibliotheken stark divergierende Katalogisierungspraxis versuchte die gewesene „Landeszentrale für Bibliothekswesen" schon seit den 20er Jahren zu vereinheitlichen, in erster Linie mit dem Ziele, daB für den damals begonnenen, von der genannten Stelle besorgten ungarischen Gesamtkatalog möglichst einheitliche Meldungen eingesandt werden sollten. Die von der Zentralstelle veröffentlichten Einheitskatalogisierungsregeln 5 waren aber nicht verbindlich und so konnte sich keine einheitliche Katalogisierungspraxis durchsetzen. Von diesen Veröffentlichungen und ebenso von einer ahnlichen Publikation 6 der Nachfolgerin der genannten Zenlralstelle, der sog. „Landeszentrale für das Bibliothekswesen" wurde aber der Boden für die Vereinheitlichung und Modernisierung stark gelockert, so daB die obengenannte Norm schon gegen denschwacher gewordenen Widerstand der Betroffenen als redlicbes KompromiB erreicht werden konnte. Die Erroichung dieses bedeutenden Ergeb4 ISO R 8 Présentation des Périodiques, 1955. 5 Katalogisierungsregeln des Gesamtkataloges [ung.]. Budapest 1928 und spater; bedeutend umgearbeitet: Regein der Titelaufnabme [ung.]. Budapest 1944. 6 Regein der Katalogisierung [ung.]. T. 1. Budapest 1951. 6