Moravek Endre: Die neuen ungarischen Bibliotheksnormen (A MTAK kiadványai 7. Wien, 1957)

die Anmerkungen, die Literaturangaben, das Titelblatt, Inhaltsver­zeichnis und Sachverzeichnis des kompletten Jahrganges, die Sonder­abdrucke und typographisclie Einzelheilen. Neben den Zeitschriften muB der Bibliothekar und Dokumentar stets die referierenden (Dokumentations-) Veröffentlichungen (Bi­bliographien, Neuerwerbungslisten u. a.) beacbten, die in Ungarn in groBer Zabl erscheinen. Es war alsó zweckmaBig, sie weitgehend zu vereinheitlichen und auch die Erleichterung durchzuführen, daB statt der vollstandigen Titelaufnahme eine gekürzte Aufnahme genehinigt wird. Die Norm MNOSz 3398—55 regeit die innere Ordnung und Typograpbie dieser Gruppé und gibt für sie die Regein der verein­fachten Aufnahmen an. Diese Norm ist auch für Dokumentationskar­totheken gültig und entlialt in einem Anhang auch Anleitungen zur Abfassung verschiedener Inhaltsauszüge. Die Hauptgrundsatze dieser beiden letztereu Normen gleichen im allgemeinen den spateren dies­bezüglichen ISO-Empfehlungen 4. Jetzt befindet sicli eine Norm betreffend die Bibliographie der periodischen Veröffentlichungen in Arbeit, wie Nationale Bibliogra­phien, Standortbibliotheken, Bibliographien laufender Zeitschriften usw. Diese Norm wird mehr in Einzelheiten gehen als die Norm für die gewöhnliche Titelaufnahme, weil dort die periodischen Ver­öffentlichungen zu kurz behandelt waren. Die vollstiindige Titelaufnahme ist in der Norm der Regein der bibliothekarischen Titelaufnahme" (MNOSz 3424—52) festgelegt. Das Problem der Einheitskatalogisierung ist in Ungarn ziemlich alt. Die in unseren GroBbibliotheken stark divergierende Katalogisie­rungspraxis versuchte die gewesene „Landeszentrale für Bibliotheks­wesen" schon seit den 20er Jahren zu vereinheitlichen, in erster Linie mit dem Ziele, daB für den damals begonnenen, von der ge­nannten Stelle besorgten ungarischen Gesamtkatalog möglichst ein­heitliche Meldungen eingesandt werden sollten. Die von der Zentral­stelle veröffentlichten Einheitskatalogisierungsregeln 5 waren aber nicht verbindlich und so konnte sich keine einheitliche Katalogisie­rungspraxis durchsetzen. Von diesen Veröffentlichungen und ebenso von einer ahnlichen Publikation 6 der Nachfolgerin der genannten Zenlralstelle, der sog. „Landeszentrale für das Bibliothekswesen" wurde aber der Boden für die Vereinheitlichung und Modernisierung stark gelockert, so daB die obengenannte Norm schon gegen denschwa­cher gewordenen Widerstand der Betroffenen als redlicbes KompromiB erreicht werden konnte. Die Erroichung dieses bedeutenden Ergeb­4 ISO R 8 Présentation des Périodiques, 1955. 5 Katalogisierungsregeln des Gesamtkataloges [ung.]. Budapest 1928 und spater; bedeutend umgearbeitet: Regein der Titelaufnabme [ung.]. Budapest 1944. 6 Regein der Katalogisierung [ung.]. T. 1. Budapest 1951. 6

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