MNL-OL-XIX-A-83-b 3046-3085/1959

3055/1959. Az 1958. évi budapesti nemzetközi geodéziai értekezlet határozatának jóváhagyása

> Zur Benennung der Signatur 433 muss die Ergänzung "im Maes- etabe der Karte nloht ausdrüokbar" hinzugefttgt werden* Mit der Durchführung der Aenderungen der Zeiohenvorschriften der topographieeben Karten ia Masstabe 1*5 000 und 1*10 000 * ait Berücksichtigung der von der Koaaleaion geaachten Bemerkungen und Vorschläge - wie auoh mit der Auearbeitung der Muster von Karten solchen Masstabes muse der Geodä­tische Bienst der Tschechoslowakischen Republik beauftragt werden* Bei der Auführung der Kartenauster ia Masstab 1:5 000 und 1:10 000 - welche die Beilage der Zeichen— Vorschriften für die erwähnten Masstäbe bilden - müssen die von den Belegationen der Deutschen Demokratischen Republik« der Polnischen Volksrepublik und der Tschecho­slowakischen Republik vorgelegten Kartenmuster als Grund­lage dienen* Die ausgearbeiteten Zelohenvorsohriften samt den Karten­mustern müssen bis l«Mai 1959 sämtlichen Geodätischen Diensten der an der gegenwärtigen Konferenz teilnehmenden Länder entsendet werden. Von der Bestimmung der Karten vom Masstabe 1:10 000 und 1:5 000 ausgehend glaubt die Kommission« dass die Fest­legung der vollen Einheitlichkeit bei den Zeiohenvoreehriften und bei der Farbgebung für diese Karten zweckmässig ist* Die Kommission hält es für zweckmässig, die Karten im Mess­et abe 1:5 000 höchstens in 4 Farben /Konturen- schwere, Gewässer-blau, Relief- braun und den Wald- grün/ herauszugeben, die Karten im Masstab 1:10 000 aber höchstens in 6 Farben. Bei dem Druck der Karten im Masstab 1*5 000 und 1*10 000 muss die Zahl der Farben - ausgehend von den gegenüber den erwähnten Karten gestellten Anforderungen und von den Möglichkeiten bei der Herausgabe - ln federn einzelnen Lande selbstständig festgelegt werden* Dabei muss die Farbgebung der Karte im Masstabe 1*10 000 der Farbgebung der Karte im Masstabe 1*25 000 am nähesten stehen. Bezüglich der Zeichenvorschriften der topographischen Karten im MasBtab 1*10 000 und 1*5 000 müssen die im gegenwärtigen MNL OL XIX-A-83-b

Next

/
Oldalképek
Tartalom