MNL-OL-XIX-A-83-b 3046-3085/1959
3055/1959. Az 1958. évi budapesti nemzetközi geodéziai értekezlet határozatának jóváhagyása
passensten Projektion für die gegebeneKarte fortsetzen und entsprechende Vorschläge über dieses Problem dem Ungarischen Geodätischen Dienste bis zum l.Juni 1959 vorlegen. 4» Die Geodätischen Dienste der Ungarischen Volksrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik und der UdSSR werden gebeten die Muster der Blätter der Weltkarte im Masstab 1г2 500 000 in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Beschluss vorbereiten, dabei sollen die Aufschriften ausserhalb des Rahmens durch den ungarischen Geodätischen Dienst in englischer und russischer Sprache, durch den Geodätischen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik in deutscher Sprache und durch den Geodätischen Dienst der Sowjetunion in der russischen und englischen Sprache bearbeitet werden, ßie Beschriftungen des Inhaltes der Kartenblätter sollen in den Sprachen der Staaten die auf diesan Blättern dargestellt sind, bearbeitet werden. Die Muster der Blätter können in einer beliebigen Projektion dargestellt werden. Es wird für wünschenswert gehalten, dass auch die anderen Geodätischen Dienste der teilnehmenden Staaten ihre Muster in beliebiger Variante zum l.Juni 1959 dem Ungarischen Geodätischen Dienste vorlegen. 5. Die Durchführung der redaktionellen Zusammen- stellungs- und Herausgabearbeiten der Karte sind aufzuteilen zwisKhen den Geodätischen ^iensten der folgenden Staaten : Bulgarische Volksrepublik, Ungarische Volksrepublik, Deutwehe Demokratische Republik, Chinesische Volksrepublik, Polnische Volksrq?ublik, Rumänische Volksrepublik, Sowjetunion, Tsche- hoslowakische Republik* Der Ungarische Geodätische Riehst wird gebeten Vorschläge über die Verteilung der Arbeiten über die Zusammenstellung der Blätter der Karte zwischen den angeführten Staaten auszuarbeiten und in möglichst kurzer Frist diese den Geodätischen Diensten der an der % gegenwärtigen Konferenz teilnehmenden Staaten zwecks Beurteilung auf einem Symposium zu übersenden* MNL OL XIX-A-83-b