Ljudje ob Muri. Népek a Mura Mentén 2. kötet (Zalaegerszeg, 1998)
Othmar Pickl (Graz): Das Grenzverteidigungssystem gegen die Türken in Ungarn. Nationale Unterschiede in Strategie und Taktik der Osmanen-Abwehr
Othmar PICKL kaisertreue Magnaten wie Batthiany mußten den siegreichen Türken huldigen. Nach dem Sieg vor Wien am 12. Sept. 1683 und der Rückeroberung von Gran gewährte man im Jänner 1684 in Ungarn allen jenen Amnestie, die sich zur Huldigung einstellten. Es waren 14 Magnaten, 17 Komitate und 12 Städte. Die Herrschaft Thökölys beschränkte sich in der Folge nur mehr auf das mittlere und östliche Oberungarn. Nachdem Thököly 1684 zweimal von General Graf Schulz geschlagen und im Oktober 1685 von den Türken gefangen genommen worden war, huldigten die Kuruzzen in einer Stärke von rund 17.000 Mann den Kaiser. Die älteren Kuruzzenfiihrer erkannten nun, daß sie auf der Seite des Kaisers den Kampf gegen den gemeinsamen Feind, nämlich die Türken, fuhren mußten. In den ersten Jahren der Rückeroberung ab 1684 spielten die ungarischen Truppen, etwa jene des Palatins Esterházy bzw. auch Batthianys im Vergleich zu den kaiserlichen Truppen zweifellos nur eine untergeordnete Rolle. Die Wiener Regierung beschloß daher bereits 1684, daß die neueroberten Gebiete dem Kaiser bzw. König gemäß Kriegsrecht gehören sollten, weil eine vertragsmäßige Abtretung seitens der Türken noch nicht erfolgt war. Das zeigte klar die Absicht des kaiserlichen Hofes, die wiedereroberten Gebiete als „Neoacquisita", d.h. als freies Eigentum des kaiserlichen Siegers und nach dessen Belieben zu verwalten und einzurichten. Dabei wollte der Herrscher nicht mehr an die alten Gesetze und die ungarischen Stände gebunden sein. 33 In die neueroberten Gebiete wurden Hofkammerbeamte als Kriegskommissare entsandt, welche die eroberten Gebiete im Namen des siegreichen Kaisers bzw. Königs verwalten sollten. Zu ihren wichtigsten und zugleich schwierigsten Aufgaben gehörte es, die einheimische Bevölkerung nach Möglichkeit vor den Übergriffen der „Soldateska" zu schützen. Sie sollten verhindern, daß auch noch die letzten Bauern vertrieben würden und hatten den Auftrag, womöglich neue Siedler in die durch den Krieg entvölkerten Gebiete zu locken. 34 Die Wiedereroberung von Buda/Ofen (2. Sept. 1686) und der Schutzvertrag mit Siebenbürgen (28. Juni 1686) stärkten die Stellung König Leopolds I. erheblich und hätten ihm auch die Sympathien der ungarischen Protestanten im großen Umfang gesichert, wenn nicht der kaiserliche Oberbefehlshaber in Oberungarn, Graf Antonio Caraffa durch das Blutgericht von Eperies (März bis Mai 1687) zusammen mit den konfessionellen Verfolgungen der Protestanten und den absolutistischen Maßnahmen des Wiener Hofes die einmalige Chance verspielt hätte, nach den militärischen Erfolgen gegen die Türken auch ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem ungarischen Volk und dem Wiener Hof aufzubauen. Am Preßburger Reichstag Ende 1687 verzichteten die ungarischen Stände zwar auf das Widerstandsrecht und ebenso wurde das Erbrecht des Hauses Habsburg auf die ungarische Krone anerkannt. Dennoch blieben die Fundamente der ungarischen Verfassung erhalten, wie z.B. die grundsätzliche Anerkennung ständischer Mitwirkung und der Einfluß des Adels in den Komitaten, dem dort ein unbeschränktes Betätigungsfeld belassen wurde. Vom Wiener Hof wurde 1689 unter der Leitung des Kardinals Kollonitsch unter Berücksichtigung des absolutistischen Herrschaftsanspruches Leopolds I. aber doch auch beeinflußt von den modernen Ideen des Naturrechtes das sogenannte „Einrichtungswerk des Königreichs Ungarn" ausgearbeitet. Die fortschrittlichen Bestimmungen des Einrichtungswerkes haben zweifellos viel zum Wiederaufbau des Landes und zur Neuregelung des sozialen- und wirtschaftlichen Lebens beigetragen. Seine modern-zentralistische, antiständische und streng katholische Tendenz stieß aber auf den vehementen Widerstand der auf ihre Unabhängigkeit, ständische Freiheit, nationale Eigenart und vor allem auch auf Religionsfreiheit bedachten 190