Mindszenty József Veszprémi püspök 1944-1945 (Veszprémi Múzeumi Konferenciák 7. 1996)

T. Horváth Lajos: Mindszenty József esztergomi beiktatási beszédének veszprémi példázatai és annak üzenete

Lajos T. Horváth DIE VESZPRÉMER PARABELN IN DER ESZTERGOMER INVESTIERUNGSREDE VON JÓZSEF MINDSZENTY UND DEREN BOTSCHAFT József Mindszenty hat am 7-ten Oktober 1945 in seiner Esztergomer Antrittsrede der Öffentlichkeit eindeutig dargelegt: die katholische Kirche und die ganze ungarische Nation steht vor grossen Herausvorderungen. Auch durch die Erwähnung seiner Vorgänger im Veszprémer Bistum und Esztergomer Erzbistum unterstrich er das Wesen seiner Ansprache. Wie es auch die Veszprémer Vorbilder zeigten, hat sich József Minszenty den auf dem Autoritätsprinzip und Konservatismus beruhenden zweitausendjährigen Moralgesetzen der ungarischen katholischen Kirche, den Bestrebungen und der kirchenpolitischen Auffassung der neuen Epoche entgegengesetzt und darin versuchte er die Interesse der Nation zu vertreten. Der neue Fürstprimas hat auch weiterhin - treu den tausendjährigen Traditionen der ungarischen katholischen Kirche - die Interessen der Kirche und der Nation eng verbunden und betonte den Anspruch auf die Kontinuierlichkeit der ungarischen gesellschaftlichen Umgestaltung. Er betrachtete auch seine eigene Person und die als Fürstprimas ihm gebührende staatsrechtliche Rolle als Mittel dieser organischen Gesellschaftsentwicklung. Die katholische Öffentlichkeit, aber auch die politischen Gegner verstanden diese politische Kundgebung, die er auch mit Veszprémer Beispielen unterstützte. Aus diesen Sätzen kam deutlich hervor, daß der Primas, der auch die kommunistische Ideologie und die sowjetische Praxis studierte, im klaren war, vor welchen historischen Vorgängen wir eigentlich stehen. Er kannte u. a. die sonderbare sowjetische Deutung der Religionsfreiheit, im Sinne deren die Tätigkeit der Kirchen in die vier Wände der Kirche zurückgedrängt wurde und ihrer in den bürgerlichen demokratischen Gesellschaften ausübenden kulturellen, karitativen und öffentlichen Funktionen enthoben. 88

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