K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 2004/8. (Veszprém, 2004)
ALFÖLDY, GÉZA: Die Inschriften des Hügelgrabes von Baláca - A balacai halomsír feliratai
mit ungefähr 15, 12 bzw. 8,5 cm hohen Buchstaben hervor, zwischen denen an der passenden Stelle, entsprechend der zumeist ungefähr gleichmäßigen Verminderung der Zeilenhöhe in den Inschriften, vielleicht noch eine Zeile mit etwa 10 cm hohen Buchstaben anzunehmen ist. Die von Fitz postulierte Länge kann ebenfalls nicht stimmen, denn bei einer Zeilenlänge von 120 cm gäbe es in der 1. Zeile nur für ungefähr 10 Buchstaben mit einer Höhe von 15 cm Platz, was im Fall der Bauinschrift des Tumulus mit den Namen eines Dedikanten am Anfang kaum anzunehmen wäre. Dementsprechend kann auch die Rekonstruktion der Dimensionen der Marmortafel durch Ertel, nach deren Zeichnung diese - legt man den dort vorhandenen Maßstab zugrunde - mit dem Rahmen ungefähr 40 x 130 cm, das Inschriftfeld innerhalb des Rahmens ungefähr 30 x 120 cm groß war, nicht überzeugen, zumal Ertel auch noch mit sich selbst in Widerspruch gerät, denn im Text ihres Artikels berechnet sie dieselben Maße auf 52 x 175 bzw. 27 x 150 cm. 70 Nach der hier exempli gratia erwogenen Rekonstruktionsmöglichkeit wäre die Tafel ungefähr 100 cm hoch und etwa 280 cm lang gewesen. Damit sind freilich keineswegs unbedingt die richtigen Maße ermittelt, die oben gemachten Ausführungen dürften aber keinen Zweifel daran lassen, dass die Tafel erheblich größer war als nach der bisherigen Meinung. Das bedeutet aber, dass Ertels Ansicht über die Höhe der Umfassungsmauer des Tumulus modifiziert werden muss: Der Mauerzylinder müsste wohl etwa 50 cm höher gewesen sein als nach ihr. Dies ist freilich schon deshalb plausibel, weil nach ihrer Rekonstruktion zwischen den vor dem Mauerzylinder postierten Altären und dem Kranzgesims so gut wie kein Platz für Kulthandlungen vorhanden wäre, die auf den Altären durchgeführt wurden, 71 zumal der Mittelteil der Altäre mit ungefähr 70 cm noch etwas höher gewesen sein muss als von Ertel angenommen (siehe Abschnitt 5). Außerdem war die Tafel allem Anschein nach nicht nur so breit wie das Eingangstor darunter mit seinen verhältnismäßig engen Dimensionen, sondern länger. 7. Historische Einordnung Die Familie, deren Mitglieder sich im Hügelgrab von Baláca bestatten ließen und ihre Namen in den Inschriften am Tumulus verewigten, besaßen das römische Bürgerrecht, das nach Ausweis des Familiennamens Claudius in Verbindung mit dem Vornamen Ti(berius) offensichtlich auf die Verleihung der civitas Romana unter Kaiser Claudius zurückging. Wir haben es ohne jeden Zweifel mit einer romanisierten einheimischen Familie zu tun. Zugleich ist es klar, dass in den Inschriften von Baláca keine Neubürger, sondern Nachkommen von Neubürgern genannt wurden. Zumindest zwei Altäre (I und III), in deren Inschriften Würdenträger des unter Hadrian privilegierten Municipium von Carnuntum erwähnt werden, können frühestens während der Regierungszeit dieses Herrschers angefertigt worden sein. Doch waren auch die anderen in den Inschriften von Baláca genannten Claudier sicher keine Neubürger, die um die Mitte oder in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts lebten. Das ist einerseits daran zu erkennen, dass die meisten in den Inschriften genannten Mitglieder der Familie, unter ihnen auch die Männer, die zu den älteren Generationen gezählt werden können (siehe unten), nach