K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 1997/5. (Veszprém, 1997)

HUDECZEK, ERICH: Frühe Grabhügel aus dem Gräberfeld Deutschlandsberg/Leibenfeld im Territorium von Flavia Solva - Korai halomsírok Flavia Solva territóriumához tartozó Deutschlandsberg/Leibenfeldből

Abb. 4. Hügel 27, Grabbeigaben (Maßstab 1:4) 4. ábra. A 27. halom mellékletei (M = 1:4) Bruchstück der rottonigen Henkelflasche stellt deutlich ein wohl bereits durch Handel in das Land gekommenes Romanisierungszeugnis dar. Eine Datierung ist auf Grund der bruch­stückhaften Erhaltung schwer möglich. Die Flügelfibel, ursprünglich sicher Teil eines Fibelpaares (die zweite dürfte sich im schon zerstörten Teil des Hügels befunden haben), nach Garbsch vom Typus Almgren 238 e, wird von ihm in claudische Zeit datiert. 19 Datierung: claudisch Natürlich ist im Rahmen dieses Referates nicht der Platz, allen Fragen nachzugehen, die nach der Kenntnis dieser Gräber zu stellen sind. Klar ist aber auf jeden Fall, daß ihnen eine Schlüsselstellung in der norisch-pannonischen Hügelgräberforschung zukommt, die auch für die Lösung anderer Probleme Konsequenzen haben wird. Eines der wichtigsten davon ist der Übergang von der Latènezeit zur Römerzeit, im besonderen die Frage der Entwick­lung der römerzeitlichen Keramikformen aus den prähistorischen, die, das zeigt sich immer deutlicher, ohne italischen Einfluß vonstatten gegangen sein muß, wobei uns allerdings die direkten Vorformen in Latène D fehlen. Zeitlich fällt dieser Übergang in der Keramik so wie viele andere umwälzende Neuerungen am Ende der Latènezeit in die zweite Hälfte des 1. Jh.v.Chr. und dauert bis in etwa claudische Zeit. 20 Die Frage der Herkunft bzw. der Entstehung der norischen Dreifußschalen steht in direk­tem Zusammenhang mit dem vorher gesagten. 21 Das gleiche gilt für die Entwicklung der ty­pisch norisch-pannonischen Flügelfibeln und Doppelknopffibeln, die ja auch keineswegs italisch, sondern einheimisch, also keltisch sind. Unter der Prämisse, daß es sich um „römer­zeitliche" Fibeln handelt, galt J. Garbsch „augusteisch" als terminus ante quem non, was natürlich auch damit zu erklären ist, daß als sicher datierende Begleitfunde immer nur itali­sches Importmaterial heranzuziehen war. 22

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