K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 1994/3. (Veszprém, 1994)

Vorträge - POCHMARSKI, ERWIN: Die Villa von Grünau im Rahmen der römerzeitlichen Villenanlagen in der Steiermark

an der Oberkante durchschneidet den Raum etwa in der Mitte in nord-südlicher Richtung, wobei allerdings die Ausrichtung nicht mit jener der anderen Fundamentierungen überein­stimmt, überlagert das ältere Fundament an der N-Seite und setzt sich auch jenseits davon weiter nach N fort. Wesentlich höher liegt ein Mörtelestrich, in dem noch einzelne Mosaik­würfel erhalten waren: er nimmt keinerlei Rücksicht auf den Verlauf des Fundamentes. Im Bereich der nördlichen Anbauten können für den Apsidenraum mindestens zwei Bau­phasen nachgewiesen werden (Abb. 4.). Hier wurde an das ältere, in nord-südlicher Rich­tung verlaufende O-Fundament nachträglich ein weiters Fundament angebaut, das etwa in der Mitte des ursprünglichen Raumes in westlicher Richtung umbiegt. Das spätere angebau­te Fundament steht in keiner Beziehung zum apsidalen Abschluß des Raumes und muß eine nachträgliche Raumteilung sein. Kein nachträglicher Anbau dürfte hingegen bei dem südwestlichen Eckrisalit vorliegen, obwohl er eindeutig an die südliche Parallelmauer bzw. an das die südliche Halle im W ab­schließende Fundament angebaut ist. Die westliche Außenmauer des Hauptgebäude der Vil­la nimmt mit ihrer Flucht Rücksicht auf die W-Mauer des Eckrisalits, gehört also sicher zur gleichen Bauphase. Von den in der Steiermark bislang erforschten Villen läßt sich mit dem Hauptgebäude der Villa von Grünau in den Maßen und in der Grundrißlösung noch am ehesten die Villa von Löffelbach (OG Hartberg-Umgebung, VB Hartberg) vergleichen, von der W. Modrijan in den Jahren 1961 und 1962 allerdings nur das Hauptgebäude freilegen konnte 48 , während die Nebengebäude noch einer Untersuchung harren 49 . Das Hauptgebäude der Villa von Löffel­bach ist mit 50 x 60 m Außenmaßen 50 zwar um einiges breiter als jenes der Villa von Grü­nau mit 28 x 61 m; man muß aber im Falle der Villa von Grünau auch noch den hallenarti­gen Anbau im O mit seiner Länge von 32 m hinzufügen. Nach W. Modrijan lassen sich für die Villa von Löffelbach zwei Bauphasen unterscheiden 51 . Demnach wäre an der Wende vom l./2.Jh.n.Chr. der Kern der Gesamtanlage entstanden: um einen Innenhof (Peristylhof) waren an der O-Seite die Wohnräume und an der W-Seite die Hauswirtschaftsräume grup­piert, während an der S-Seite eine lange Halle (Porticus) dem Bau vorgelagert war. Zu­nächst noch ohne direkte Verbindung mit dem Hauptgebäude wäre bald nach dessen Errich­tung, jedenfalls aber noch im 2Jh.n.Chr., der Badetrakt westlich vom Hauptgebäude enstan­den. Erst an der Wende vom 3./4.Jh.n.Chr. wäre das Gebäude durch Anbauten wesentlich vergrößert und verändert worden: dazu gehöre der Anbau eines großen, repräsentativen Saa­les mit apsidalem Abschluß im N, mit dem ein von W. Modrijan turmartig rekonstruierter Trakt im O mit einem achteckigen Saal, der von zwei quadratischen Räumen flankiert wird, und einem Apsidensaal, der von zwei sechseckigen Räumen eingefaßt wird, in Verbindung steht; symmetrisch zu diesem Anbau sei an der W-Seite ein direkter Zugang zum Bad ge­schaffen worden. Vor allem die Bauformen mit den großzügigen Apsiden-, Achteck- und Sechsecksälen haben den Ausgräber an einen späteren zeitlichen Ansatz dieser Bauteile denken lassen. In letzter Zeit ist allerdings E. Hudeczek zu der Auffassung gelangt, daß der gesamte Bau in einem Zug errichtet worden sei 52 . Bereits W. Modrijan hatte angesichts des Grundrisses der von ihm postulierten 1. Bau­phase der Villa von Löffelbach an den von W. Schmid in den Jahren 1926, 1927 und 1933 in Katsch (OG Frojach-Katsch, VB Murau) freigelegten Gutshof oder Bauernhof gedacht 53 . Die Räume gruppieren sich auch hier um einen Innenhof als Zentrum, drei auf der Seiten von einem gedeckten Umgang (Peristylhof) eingefaßt wird; in Verbindung mit drei teilwei­se offenen Vorhalle (Porticus) an der O-Front könnte man schon hier an die Form der Peri­styl-Porticus-Villa denken. Andererseits haben wir es aber nach Meinung des Ausgräbers nicht mit einem reinen Wohngebäude zu tun; vielmehr wären in dem Bau der Wohntrakt an

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