K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 1994/3. (Veszprém, 1994)

Vorträge - VERZÁR-BASS, MONIKA: Mausoleum und Villa

ro für seine Tochter, wenn er das am Tiber gelegene Grundstück für zu entfernt und ver­steckt hielt 74 . Die Tradition, mit Vorliebe den Landsitz für die Grabstätte zu wählen, ist selbstverständ­lich nicht auf das Gebiet um Rom und die kampanische Küste beschränkt 75 . Stattliche Grab­bauten finden sich auf den fundi in allen Regionen. Besonderes Interesse erwecken einige Fundzusammenhänge in der VIII Region, vorallem im Pogebiet, die mit angesiedelten Vete­ranen in Zusammenhang gebracht werden können, so z.B. das Mausoleum der Vettidii nörd­lich von Parma 76 , das Monument des C. Baebius, praefectus orae maritimae des Octavian im Hinterland von Forli und das Grabmal des Purtisius Atinas in der selben Gegend, unweit der reichen Villa bei Fiumana, die mit Vorbehalt dem Purtisius Atinas zugeschrieben wur­de, dessen Karriere in augusteische Zeit datiert wird und der vermutlich zu den Günstlingen des Kaisers gehörte (primus pilus) 11 . Auf eigenem fundus Bestattete finden wir selbstverständlich in jener Zeit auch südlich von Kampanien wie das Grabmal des C. Utianus Rufus und seiner Frau Insteia Polla be­weist, welcher vermutlich der Grund gehörte, nach der heute noch bestehenden Ortsbezeich­nung Polla zu schliessen; ähnlich die Situation in Ricigliano (Lukanien), woher Reste von Grabbauten und Inschriften der Ricilii stammen 78 . Aber auch das berühmte Grabmal des Lu­sius Storax bei Chieti ist mit einer Villa in Verbindung zu bringen 79 . Zum grossartigen Landsitz in der südlichen Sabina (Civitatomassa, Scoppito), der vermutlich schon in julisch­claudischer Zeit in kaiserlichen Besitz überging, gehörte wohl der in der Nähe gelegene zy­linderförmige und noch ins späte 1. Jh. v. Chr. datierende Grabbau 80 . Hie und da findet sich auch die epigraphische Präzisierung „in praedio suo" , doch in den meisten Fällen mussten die Besitzverhältnisse ohne weitere Angaben klar sein. Viele Beispiele können in den Provinzen des ganzen römischen Reichs registriert werden; im Hinterland Karthagos kann das Mausoleum des C. Iulius Felix in Henchir in einem wei­ten Latifundienareal erwähnt werden 82 , in Thrakien gehörte der grosse Tumulus bei Arnauti­to zu einem Grossgrundbesitz 83 , in Kleinasien z.B. liegt ein Grabtumulus unweit von der zu­gehörigen Burg an der Grenze zwischen Bithynien und Paphlagonien 84 . In den Westprovin­zen finden wir mehrere Zeugnisse so etwa die Villa mit Mausoleum in Sadaba in Spanien 85 , das Grabmal der Domitii Aquenses in dominierender Lage über Aquae Sextiae* 6 , die Nekro­pole mit mehreren Mausoleen des Grossgrundbesitzes in Newel bei Trier 87 , die Tumuli bei den Landhäusern in Baláca am Balaton und in Kővágószöllös bei Pécs (Sopianae) 88 . Der kurze Überblick über das Thema Villa-Mausoleum sollte jedoch vorallem einen, Ein­blick in das Prob-lem der Wahl des Grabplatzes der Vertreter der Nobilitas vermitteln. Da­bei geht eindeutig hervor, dass vorallem in der späten Republik und in der frühen Kaiserzeit das Monument in engster Verbindung mit dem Grundbesitz stand, in Anlehnung an die orientalische Tradition der Herrscherresidenzen mit monumentalem Grabmal. Die Tradition wurde in Italien in der Zeit der Agrarkrise (2.-3. Jh. n. Chr.) stark eingeschränkt, verbreitet sich aber wieder in der Spätantike, nicht so sehr als Fortsetzung der republikanischen Tradi­tion, sondern - vorallem im Bereich der Kaiserresidenzen - durch erneute Inspiration an hellenistischen monarchischen Vorbildern. ABKÜRZUNGEN AMANDRY 1987. AMANDRY, P.: Le système palatial dans la Perse Achéménide, Coll. int. le sy­stème palatial en Orient, en Grèce et à Rome. Strasbourg 1985. (hrsg. E. Lévy), Strasbourg 1987. 160-

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