K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 1994/3. (Veszprém, 1994)
Vorträge - VERZÁR-BASS, MONIKA: Mausoleum und Villa
mit der freien Entfaltung, auch in der Privatsphäre, des „asiatischen Luxus" und orientalischer Sitten, die sich nun offen nach denen der hellenistischen Höfe ausrichteten 40 . Es ist die Zeit der grössten Ausbreitung der Luxusvillen im gesamten römischen Territorium, von denen die reichsten Beispiele den Vertretern des römischen Senates und wohlhabenden Exponenten des Ritterstandes, oder gar, etwas später, den angereicherten Freigelassenen gehörten. Bevorzugte Gebiete für reiche Villen des 1. Jh. v. Chr. sind vor allem die Albanerberge und das Küstengebiet von Südlatium und Kampanien; die Ausbreitung erfolgte entlang der wichtigsten Strassen, in erster Linie Richtung Süden, aber auch gegen die Sabinerberge und das Faliskerland. Die höchsten Exponenten der Nobilitas hatten mindestens ein Landgut in der nächsten Umgebung Roms, doch war es üblich mehrere grössere fundi, in Südlatium, in Kampanien, im Ursprungsort der Familie, usw. zu besitzen. Die Verbreitungskarte der römischen Landhäuser entspricht, in gewisser Weise auch der Verbreitungskarte der Grabbauten, dabei ist zu bemerken, dass oft nicht nur der Besitzer selbst dort begraben ist, meist finden Verwandte oder Freigelassene auf dem herrschaftlichen Gut ihre letzte Ruhestätte, während der Besitzer mehrere Möglichkeiten hatte. Kaum ist jedoch anzunehmen, dass ein Vertretes der Nobilitas in der späten Republik und in der frühen Kaiserzeit sein Grab, weit von seinen Besitztümern, an einer der grossen Gräberstrassen errichtete. Der Kauf des kleinen Grabareals an der Gräberstrasse bezieht sich mehr auf Freigelassene und einfachere, weniger wohlhabende Bürger. Was die Mausoleen in praedialem Bereich betrifft, ist eines der frühen bekannten Beispiele in der Tat der von Waurick erwähnte grosse Zylinderbau, bekannt unter dem Namen „Torrione di Micara", in der Nähe des antiken Tusculum, den der Autor an den Beginn der Entwicklung stellte 41 . In nächster Nähe sind inschriftliche Dokumente zum Vorschein gekommen, die es erlauben an den bekannten Landsitz des Lucullus in Tusculum 42 zu denken. Das Mausoleum datiert etwa aus der Zeit in der Luculi starb (56 a.C.), kann daher mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auf ihn bezogen werden, da wir zudem von Plutarch wissen, dass er dort begraben wurde 43 . Ein vielleicht etwa gleichzeitiger Rundbau, wohl etwas kleineren Ausmasses, an der Via Praenestina, gehörte, nach dem Inhalt der Inschrift, einem berühmten Architekten, der im Auftrag des Lutatius Catulus arbeitete 44 ; auch in diesem Fall sind in der weiteren Umgebung Dokumente gefunden worden, die dazu führen könnten, eine der dortigen Villen als Besitz des Lutatius Catulus zu sehen, der patrónus des Grabinhabers 45 . Die beiden Gräber sind von besonderer Wichtigkeit, da sie durch ihre hohe Datierung beweisen, dass der Typus des breiten Zylinders auf niedrigem Sockel eindeutig vor der Erbauung des Augustusmausoleums eingeführt wurde 46 . Mit höchster Wahrscheinlichkeit, übrigens, befand sich auch das Rundgrab der berühmten Caecilia Metella auf Familiengrund 4 , doch mehr als nur Vermutung ist dies beim gut erhaltenen Monument des Munatius Plancus, dem berühmten Feldherrn und Statthalter der Transalpina, das an der höchsten Stelle im Gebiet seiner villa maritima bei Gaeta auf einem ins Meer springenden Vorgebirge errichtet worden ist, isoliert, wie dies seiner Natur entsprochen haben soll 48 , doch aus weiter Ferne sichtbar, vom Meer wie auch vom Land her 49 . Der ganz besonders aufwändige und frühe Mausoleumstyp kann also in den meisten Fällen direkt mit einem praedialen Grund in Beziehung gebracht werden. Selbstverständlich finden in jener Zeit auch andere Grabmaltypen Anwendung, insbesondere die turmförmigen Grabbauten mit ihren äusserst vielfältigen Varianten, die sich vorallem in spätrepublikanischer Zeit grosser Beliebtheit erfreuten. Die vertikale Form dieser Konstruktionen, die eine Höhe von über 40 m erreichen konnten, war wohl wegen ihrer guten Sichtbarkeit für Grabbauten auf Villengrundstücken speziell geeignet. Davon lediglich