K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 1994/3. (Veszprém, 1994)
Vorträge - VERZÁR-BASS, MONIKA: Mausoleum und Villa
MONIKA VERZÁR-BASS MAUSOLEUM UND VILLA Bei der Durchsicht des zu Grabbauten des 1. Jh. v. Chr. - 1. Jh. n. Chr. gehörenden Baumaterials, Architekturblöcke, Inschriften und Skulpturen, fällt sogleich auf, dass ein vielleicht überwiegender Teil in grosser Entfernung von Städten und Dörfern, verstreut im ganzen Territorium, gefunden wurde. Umso erstaunlicher ist es, dass man vergeblich in wissenschaftlichen Arbeiten sowohl über Grabbauten als auch über Landhäuser nach einer Vertiefung dieses Problems Ausschau hält und dies auch in Beiträgen, die politische, philosophische, soziale und wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund stellen 1 . Üblicherweise wird die Meinung vertreten, dass eine eigentliche Beziehung Villa- Mausoleum vorallem in spätantiker Zeit, insbesondere bei den Kaiserresidenzen nachzuweisen sei 2 . Davon ausgehend hat G. Waurick das Thema näher beleuchtet und versucht, die diokletianische „Neuerung", das Grab in die Palastarchitektur einzuverleiben, auf ein republikanisches, aristokratisches Vorbild zurückzuführen 3 . Das Bild, das vom Autor vermittelt wird, ist allerdings eher negativ: es werden einige Beispiele aus dem 1. Jh. v. Chr. genannt, die Waurick als Notlösungen betrachtet und sie meist für ein Provisorium oder für politisch schwierige Fälle (Pompeius) hält. Die Reihe soll mit Licinius Lucullus beginnen, der 56 v. Chr. auf seinem Landgut in Tusculum bestattet wurde 4 ; die Lage sei gewählt worden, um rechtlichen Problemen aus dem Wege zu gehen . Nach McCracken ist das Grab des Lucullus erst nach dessen Tod gebaut worden, denn sonst hätte das römische Volk bei der Nachricht seines Ablebens nicht ein staatliches Monument im Campus Martius verlangt 6 . Bezüglich der späten Republik und der frühen Kaiserzeit (1. Jh. v. Chr. - 1. Jh. n. Chr.) sei jedoch zu bemerken, dass oft nicht mit Sicherheit entschieden werden könne, ob ein Grabmal zu einem Landhaus gehöre oder nicht, da diese, den Strassen entlang auf natürliche Weise mit den Grabanlagen alternierten, woraus sich für die Forschung meist unklare Besitzverhältnisse ergeben 7 . Das einzige Beispiel aus jener Zeit, das der Autor weder als Notlösung noch als Zweifelsfall darstellt, ist das einer Villa bei Boscoreale (Contrada Civita Giuliana), dessen zweistöckiger Grabbau an der Nordseite des Komplexes zusammen mit der Villa 79 n. Chr. verschüttet wurde 8 . Ein überwiegender Teil würde allerdings Beispiele aus späterer Zeit betreffen, wenige aus dem 2. Jahrhundert, die meisten aus dem 3. und 4., natürlich vorzüglich in den Provinzen, da die Latifundien in Italien in jener Zeit in den meisten Fällen in kaiserlichem Besitz waren und die Nobilitas üblicherweise sich in den Städten aufhielt. Nach einer anfänglich grossen Distanz zwischen Herrschaftsgebäude und Grab, erklärbar, nach Waurick, mit Regelungen, die denjenigen im Stadtgebiet gleichkämen, hätte sich das Grabmal allmählich dem Hauptgebäude angenähert, um vor Grabschändung besser geschützt zu sein 9 . Auf diese Weise sei man Schritt für Schritt dem Schema, das im Diokletianspalast Anwendung fand, näher gerückt. Sicherlich ist nicht Von der Hand zu weisen, dass der erhöhte Unsicherheitsfaktor das herrschaftliche Grabmal näher zum Hauptgebäude verlegen liess, doch wird hinsichtlich der Nähe auch auf Repräsentationsbedürfnisse aufmerksam gemacht, die schon früh vorhanden gewesen seien (Villa in Boscoreale) und die zu Lösungen wie derjenigen des Diokletianspalastes geführt hätten 10 . Der Lager- und Festungscharakter des dalmatischen Kaiserpalastes sowie der religiöse und ideologische Wert des imperialen Grabes, das zum Zentrum des Gott-Kaiser Kultes wird 11 , dürften die neue Ver-