K. Palágyi Sylvia szerk.: Balácai Közlemények 1994/3. (Veszprém, 1994)

Vorträge - VERZÁR-BASS, MONIKA: Mausoleum und Villa

MONIKA VERZÁR-BASS MAUSOLEUM UND VILLA Bei der Durchsicht des zu Grabbauten des 1. Jh. v. Chr. - 1. Jh. n. Chr. gehörenden Bau­materials, Architekturblöcke, Inschriften und Skulpturen, fällt sogleich auf, dass ein viel­leicht überwiegender Teil in grosser Entfernung von Städten und Dörfern, verstreut im gan­zen Territorium, gefunden wurde. Umso erstaunlicher ist es, dass man vergeblich in wissen­schaftlichen Arbeiten sowohl über Grabbauten als auch über Landhäuser nach einer Vertie­fung dieses Problems Ausschau hält und dies auch in Beiträgen, die politische, philosophische, soziale und wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund stellen 1 . Üblicher­weise wird die Meinung vertreten, dass eine eigentliche Beziehung Villa- Mausoleum voral­lem in spätantiker Zeit, insbesondere bei den Kaiserresidenzen nachzuweisen sei 2 . Davon ausgehend hat G. Waurick das Thema näher beleuchtet und versucht, die diokletianische „Neuerung", das Grab in die Palastarchitektur einzuverleiben, auf ein republikanisches, ari­stokratisches Vorbild zurückzuführen 3 . Das Bild, das vom Autor vermittelt wird, ist aller­dings eher negativ: es werden einige Beispiele aus dem 1. Jh. v. Chr. genannt, die Waurick als Notlösungen betrachtet und sie meist für ein Provisorium oder für politisch schwierige Fälle (Pompeius) hält. Die Reihe soll mit Licinius Lucullus beginnen, der 56 v. Chr. auf sei­nem Landgut in Tusculum bestattet wurde 4 ; die Lage sei gewählt worden, um rechtlichen Problemen aus dem Wege zu gehen . Nach McCracken ist das Grab des Lucullus erst nach dessen Tod gebaut worden, denn sonst hätte das römische Volk bei der Nachricht seines Ablebens nicht ein staatliches Monument im Campus Martius verlangt 6 . Bezüglich der spä­ten Republik und der frühen Kaiserzeit (1. Jh. v. Chr. - 1. Jh. n. Chr.) sei jedoch zu bemer­ken, dass oft nicht mit Sicherheit entschieden werden könne, ob ein Grabmal zu einem Landhaus gehöre oder nicht, da diese, den Strassen entlang auf natürliche Weise mit den Grabanlagen alternierten, woraus sich für die Forschung meist unklare Besitzverhältnisse ergeben 7 . Das einzige Beispiel aus jener Zeit, das der Autor weder als Notlösung noch als Zweifelsfall darstellt, ist das einer Villa bei Boscoreale (Contrada Civita Giuliana), dessen zweistöckiger Grabbau an der Nordseite des Komplexes zusammen mit der Villa 79 n. Chr. verschüttet wurde 8 . Ein überwiegender Teil würde allerdings Beispiele aus späterer Zeit betreffen, wenige aus dem 2. Jahrhundert, die meisten aus dem 3. und 4., natürlich vorzüglich in den Provinzen, da die Latifundien in Italien in jener Zeit in den meisten Fällen in kaiserlichem Besitz waren und die Nobilitas üblicherweise sich in den Städten aufhielt. Nach einer anfänglich grossen Distanz zwischen Herrschaftsgebäude und Grab, erklärbar, nach Waurick, mit Regelungen, die denjenigen im Stadtgebiet gleichkämen, hätte sich das Grabmal allmählich dem Hauptgebäude angenähert, um vor Grabschändung besser ge­schützt zu sein 9 . Auf diese Weise sei man Schritt für Schritt dem Schema, das im Diokleti­anspalast Anwendung fand, näher gerückt. Sicherlich ist nicht Von der Hand zu weisen, dass der erhöhte Unsicherheitsfaktor das herrschaftliche Grabmal näher zum Hauptgebäude ver­legen liess, doch wird hinsichtlich der Nähe auch auf Repräsentationsbedürfnisse aufmerk­sam gemacht, die schon früh vorhanden gewesen seien (Villa in Boscoreale) und die zu Lö­sungen wie derjenigen des Diokletianspalastes geführt hätten 10 . Der Lager- und Festungs­charakter des dalmatischen Kaiserpalastes sowie der religiöse und ideologische Wert des imperialen Grabes, das zum Zentrum des Gott-Kaiser Kultes wird 11 , dürften die neue Ver-

Next

/
Oldalképek
Tartalom