Savaria - A Vas Megyei Múzeumok értesítője 3. (Szombathely, 1965)
Gerhard Schrot: Die historische Stellung der Glebae Adscriptio des Kaisers Constantin vom Jahre 332 U.Z.
Viertens: Seit Constantin wird das vom Kolonen genutzte Land vornehmlich als peculium, als Teil des dem dominus gehörenden Eigentums und Vermögens, bezeichnet (Cod. Theod. 9, 27, 5; Cod. Just. 12, 19 (18). Fünftens: Die Möglichkeit des Kolonen, in begrenztem Umfang Eigentum zu erwerben, wird immer mehr eingeengt, stattdessen wird er zur lebenden Arbeitskraft, zum blossen Inventar des Gutes (Cod. Theod. 5, 3, 1; 11, 1, 26) — und damit unterscheidet er sich nicht mehr vom Sklaven. Diese Merkmale, die die sozialökonomische Stellung der Kolonen in der Zeit vom 4—6. Jahrhundert u. Z. charakterisieren, werden dann in einem Edikt Justinians theoretisch verallgemeinert. Wenn es im Codex Justinianus 46 heisst: „Quae enim differentia inter servos et adscriptitios intelligatur, cum uterque in domini sui positus sit potestate, et possit servum cum peculio manumittere, et adscriptitium cum terra dominio suo expellere?", dann wird hier in der massgeblichsten Rechtsquelle selbst kein Unterschied mehr zwischen dem Sklaven und Kolonen gemacht. Schon die Digesten 47 verwischten die wesentlichen Unterschiede: „Quod si operae eius servi cum custodia pensabantur, quasi genus locati et conducti intervenit", womit an dieser Stelle der Sklave der Spätantike zum quasi colonus wird, was eben nur möglich ist, wenn sich Sklaven und Kolonen sozial annähern. Unwesentliche Unterschiede mögen weiter bestanden haben, wie es aus Formulierungen hervorgeht, in denen Kolonen und Sklaven im Zusammenhang mit gleichen Verpflichtungen genannt werden — aber das kann nicht mit einer qualitativ neuen Periode in der gesellschaftlichen Entwicklung gleichgesetzt werden, wenn hier Sklaven und Kolonen lediglich gesondert aufgeführt werden 48 : ,,in ... praediis colonos vei mancipia constituta. .. ad quemcumque transferre personam". In der Geschichte des Kolonats ist also bei Constantin der blosse Beginn einer neuen Etappe zu suchen, die jetzt und in den folgenden Jahrzehnten den Kolonat wieder de facto In die Sklaverei zurückführt, aber den Grundwiderspruch der bestehenden Gesellschaftsordnung beibehielt, was keine qualitative Veränderung im Charakter der Produktionsweise bedeutet. Deshalb bleibt noch der Beweis offen, mit welcher Intensität Sklavereiverhältnisse in der Spätantike lebendig und wirksam waren, Verhältnisse also, die den Kolonat am Ende praktisch aufgehobsn hatten. A. P. KASHDAN 49 hat nachgewiesen, dass der Grundwiderspruch bis zum Untergang des Weströmischen Reiches durch die unterdrückten Klassen nicht beseitigt werden konnte und demzufolge die Sklavenarbeit am Ende des 5. Jh. u. Z. immer noch Grundlage der Produktion gewesen ist. Entsprechende Quellenbelege führen uns zu dieser Erkenntnis. Von SYMMACHUS 50 erfahren wir, auf dem Gut des Scirtius hätten vor allem Sklaven gearbeitet. Augustin 51 berichtet, in seiner Zeit seien in jeder Villa zahlreiche Sklaven mit verschiedensten Diensten betraut gewesen. SIDONIUS APOLLINARIS 52 beschreibt das Latifundium eines gewissen Vectius und erwähnt in diesem Zusammenhang viele fleissige Sklaven, die er bei der Feld- und Hausarbeit antraf: „servi utiles, rustici morigeri, urbani amici oboedientes patronoque contend". Diese Aufzählung von servi, rustici und urbani amici führt zu der Feststellung, dass es wohl zu keiner Zeit der römischen Geschichte eine reine Sklaven- oder auch Kolonen Wirtschaft nie gegeben hat. In der Zeit der Entste46 Cod. Just. 11,47(46), 21. 47 Digest. 16, 3, 1, 9. 48 Cod. Just. 1, 2, 14praef. 49 A. P. Kashdan, Einige umstrittene Fragen der Entstehungsgeschichte der Feudalbezeihungen im Römischen Reich (russ.), VDI 3/1953, S. 77 ff. 50 Symm. relat. 28, 3. 51 Aug. enarr. in psalm. 124, 7. 52 Sidon. Apoll, ep. 4, 9. 94