Gaál Attila (szerk.): Pannoniai kutatások: A Soproni Sándor emlékkonferencia előadásai - Bölcske, 1998. október 7. (Szekszárd, 1999)
Mráv Zsolt: „VALENTINIANUS ... IN IPSIS QADORUM TERRIS QASI ROMANO UITI IAM VINDICATIS AEDIFICARI PRAESIDIARIA CASTRA MANDAVIT.” (Amm. Marc., XXIX. 6,2) – I. Valentinianus kvád külpolitikája egy vitatott Ammianus Marcellinus szöveghely tükrében
wurde er infolge des Limigantes-Auf Standes Vasalle des Araharius.) Über das Grenzgebiet herrschte zu dieser Zeit Araharius, der - obwohl er nicht König, sondern lediglich inter optimates excellens und agminum gentilium dux war unabhängig mit dem Kaiser verhandelte. Kennzeichnend für den damaligen Zustand des quadischen Königsreiches ist auch, daß Constantius IL nicht mit dem König, sondern lediglich mit dessen Sohn, Vitrodorus regalis („königlich, zur königlichen Familie gehörend"), sowie mit Agilimundus subregulus verhandelte und ein Bündnis schloß! Das aber ist nur in dem Fall denkbar, wenn die Quaden zu diesem Zeitpunkt - vielleicht wegen Viduarius' Tod - keinen verhandlungsfähigen, von Rom anerkannten König hatten. Ende der 350er Jahre n.Chr. herrschten also nicht nur bei den Sarmaten, sondern auch bei den Quaden anarchische Zustände, die von den quadischen Vornehmen - darunter von Araharius - für Beutezüge und Unabhängigkeitsbestrebungen ausgenutzt wurden. Im Interesse der Regelung der Lage und einer Neuorganisierung des Bündnissystems nahm Constantius IL persönlich an den Kämpfen und Verhandlungen teil. 27 Deren Ergebnisse sind uns nicht genau bekannt. Nur soviel wissen wir, daß - da Geiseln gestellt wurden - das Bündnis zustande kam, daß unter Valentinian das Königreich bereits wieder zentralisiert war und daß sein König (rex) Gabinius in der heiklen Angelegenheit des die Grenzgegend betreffenden Festungsbaus verhandelt hat. Das langanhaltende friedliche Nebeneinander und die bekannte freundschaftlich-nachbarliche Beziehung zwischen Quaden und Sarmaten spiegeln sich auch im archäologischen Nachlaß des Grenzgebietes wider. Annähernd ab dem Punkt südlich von Nagymaros bis zur Linie Dunakeszi-Fót sind die an die beiden Völker zu bindenden Fundorte und Funde stark vermischt. 28 Allein aufgrund von archäologischem Fundmaterial ist es daher unmöglich, eine sichere Grenzlinie zwecks Absonderung des sarmatischen vom quadischen Siedlungsgebiet zu markieren. Allerdings verläuft durch eben dieses Gebiet jenes System von Erdwällen, 29 das berufen war, die von Rom garantierten Grenzen des sarmatischen Territoriums zu kennzeichnen. 30 Die Datierung der Wälle ist zwar noch umstritten, doch die historischen Zusammenhänge sowie die Argumente der Logik und der Archäologie 31 sprechen eher dafür, daß man sie später, im 4. Jahrhundert n.Chr., angelegt hat. Innerhalb dessen kann der Ausbau des Wallsystems (oder zumindest die Schaffung der Voraussetzungen) 32 am wahrscheinlichsten an 27 MÓCSY 1990, 48. 28 MRT 9, Karte Nr. 4. 29 BALÁS 1963. 30 SOPRONI 1978, 113-127; SOPRONI 1983. 31 GARAM 1983, 52-53. 32 SOPRONI 1978, 127; SOPRONI 1983, 63; s. noch: VADAY 1970, 137; TÓTH 1976, 121; TÓTH 1980, 132; anders: HOREDT 1974; HOREDT 1985, 589-591. 96