Gaál Attila (szerk.): Pannoniai kutatások: A Soproni Sándor emlékkonferencia előadásai - Bölcske, 1998. október 7. (Szekszárd, 1999)
Mráv Zsolt: „VALENTINIANUS ... IN IPSIS QADORUM TERRIS QASI ROMANO UITI IAM VINDICATIS AEDIFICARI PRAESIDIARIA CASTRA MANDAVIT.” (Amm. Marc., XXIX. 6,2) – I. Valentinianus kvád külpolitikája egy vitatott Ammianus Marcellinus szöveghely tükrében
dagegen war die besagte Gegend ein Teil des quadischen Königreiches, wo es Rom erst nach Abschluß eines diesbezüglichen Vertrages gestattet sein würde, mit Befestigungsarbeiten zu beginnen. Ein solcher Unterschied in den Auffassung ist tatsächlich nur im Fall des quadisch-sarmatischen Grenzgebietes denkbar. Ebensowenig wie es ein Zufall gewesen sein kann, daß Valentinians Strafexpedition - und die von Ammianus besonders hervorgehobene gnadenlose Zerstörung und wahllose Ausrottung der Bevölkerung (Amm. Marc. XXX 5, 13-14) - gerade die Einwohner im südöstlichen Teil des quadischen Königreiches traf. Ihnen dürfte am Überfall des Jahres 374 n.Chr. der Hauptanteil zugekommen sein, 25 denn sie waren von den römischen Landenteignungen und damit verbundenen Umsiedlungen am meisten betroffen. Der Kaiser verfolgte mit seiner Vergeltungsaktion wohl nicht allein die Absicht, diese Völkergruppen zu bestrafen, sondern Ziel seines ungewohnt grausamen Auftretens mochte es gleichzeitig gewesen sein, die Bewohner der auserwählten Gebiete auszurotten oder zu vertreiben. In Anbetracht all dessen ist das Kastell - und damit jenes Gebiet begrenzter Ausdehnung, das die Römer ihrer direkten militärischen Aufsicht unterstellen wollten - am wahrscheinlichsten auf der quadischen Seite des sarmatischquadischen Grenzstreifens zu suchen. Über die Verhältnisse dieses Grenzgebietes im 4. Jahrhundert n.Chr. wissen wir sehr wenig. Die verfügbaren Schriftquellen betonen schon von der frühen Kaiserzeit an die enge Beziehung, das Bündnis und die Waffenbrüderschaft der beiden Völker (s. z.B.: Tac. Ann. XII 30; Cass. Dio LXVII 5; Zosimos I 48). Auch Ammianus Marcellinus streicht besondes heraus, daß sie wegen ihrer Nachbarschaft, den ähnlichen Bräuchen und der ähnlichen Bewaffnung sehr gut miteinander auskamen (Amm. Marc. XVII 12, 1; Amm. Marc. XVII 12, 12). Gleichfalls Ammianus berichtet über den quadisch-sarmatischen Angriff 356/57 n.Chr. sowie die römische Strafexpedition des Jahres 358 n.Chr., in deren Verlauf das aliierte Expeditionsheer das benachbarte Quadengebiet von sarmatischem Boden aus betrat. Die Schilderung der anschließenden Friedensverhandlungen und Unterwerfung liefert wichtige Angaben in bezug auf die ethnischen und politischen Verhältnisse der betreffenden Grenzgegend. Als Friedensunterhändler erschienen vor dem Kaiser unter anderem ein Teil der Quaden und Araharius, dux der transiugitani 26 , sowie der in einem Abhängigkeitsverhältnis zu letzterem stehende Usafer, der Führer der am NWRand der Großen Tiefebene lebenden Sarmaten gewesen sein mag. (Vermutlich 25 MÓCSY 1972, 101. 26 POLASCHEK 1937, 2158. 95