Gaál Zsuzsanna – K. Németh András (szerk.): A Wosinsky Mór Múzeum évkönyve 38. (Szekszárd, 2016)

Gaál Zsuzsanna: Egy perc margójára. Törvényes és természetes gyerekek a Bezerédj családban

ZSUZSANNA GAAL Auf die Marge einer Rechtsstreit. Gesetzlich anerkannte und natürliche Kinder in der Familie Bezerédj István Bezerédj ergriff das Wort am 17. Juli 1834 an der Sitzung des Parlaments über die Erbfolge unehelichen Kinder. Er schlug in seinem Antrag vor, daß die unehelichen Kinder im Mangel von gesetzlichen Kindern mindestens aus dem Erwerbsgut erben können, nach ihrer Mutter im jeden Fall, nach ihrem Vater erst dann, wenn die Person des Vaters ohne Zweifel identifizierbar ist. Der Vorschlag des offenkundig als einen Philantrophen gekannten Bezerédj konnte auch durch seine persönlichen Erfahrungen veranlaßt werden, von seinen Cousinen stammen nämlich vier aus ungesetzlichen Beziehungen- Zwei von denen sind als Kinder von Antal Bezerédj außer Ehe geboren, zwei andere (István Ferenczy und Zsófia Ferenczy als Nachkommen der Ehebrecherin Katalin Bezerédj). Die Studie stellt den vom István Ferenczy im Jahre 1831 gegen die Familie Bezerédj angestrengten Prozeß in den Mittelpunkt und analysiert den Inhalt der sich auf die Eheschließung und auf die ungesetzliche Geburt beziehenden Rechtsregeln, bzw. die damit verbundene Gesellschaftspraxis. Den unehelichen Kindern sind vom Frühmittelalter zahlreiche nachteilige Unterscheidung zuteil geworden, sie wurden als Auswurf der Gesellschaft betrachtet und aus dem Klerus, aus allen Ämtern und sogar aus den Zünften ausgeschlossen. Die unehelichen Kinder konnten weder aus dem Erbgut des Geblüts, noch aus dessen Titeln etwas erben. Ignác Frank faßte 1845 in seinem Buch die Dimensionen der aus der ungesetzlichen Herkunft stammenden Nachteile zutreffend zusammen:,:Aus Blutfehler, also aus ungesetzlicher Zeugung kommen nicht nur ungesetzliche Kinder auf die Welt, sondern ensteht dadurch auch eine ungesetzliche Verwandschaft und Schwägerschaft, welche dann Ehehindernis verursachen, wie auch die gesetzlichen bis auf die vierte Generation zurück”. Der für mehrere Jahrzehnte verzögernde Prozeß gibt uns vor allem einen Einblick darin, wie eine adelige Familie die aus einer ungesetzlichen Geburt stammenden Konflikte behandelte. 401

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