Gaál Attila (szerk.): A Wosinszky Mór Múzeum évkönyve 32. (Szekszárd, 2010)

Gallina Zsolt - Hornok Péter - Paluch Tibor - Somogyi Krisztina: Előzetes jelentés az M6 AP TO 10/B és 11. számú lelőhelyrészen végzett megelőző feltárásról. Alsónyék- Bátaszék (Tolna megye) 2006-2009

kamen auch mehrere Flintklingen, bzw. geschlagene Steine zum Vorschein, wie z.B. auf dem Vorarm, um das Becken oder hinter dem Rücken unten am Boden der Todesgrube. Es läßt sich vorstellen, daß wir an Dinge oder Fertigkeiten in irgendeinen Taschen oder Beuteln denken müssen (z.B. zwei Knochenahlen und eine Flintklinge im „Hundengrab" Nr. 1 Ob/1769 oder Wildeberhauer-Platte und Flintklinge nebeneinander gelegen im Grab Nr. 11/38. (Tafel 26. 4). Eigenartig ist das Grab Nr. 11/2008., wo kleine geschlagene Flintsteine an der rechten Seite der Wirbelsäule unter den drei unteren Wirbeln waren (Tafel 26. 3). Es ist noch fraglich, ob zwischen dieser unspezifischen Sitte und den unter dem Schädel beobachteten Mikrolithen des Friebritz-Fundortes eine Paralelle gezogen werden kann. 2. Die Beisetzung der absichtlich zerstörten Geschirrstücke mußte eine neue Bestattungssitte symbolisieren. Nach einer Variante wurden mehrere oder fast alle Bruchstücke um (oder auf) die ganz und unbeschädigten Geschirre gesetzt. Die Bruchstücke bedeckten manchmal auch einen Teil des Leichenkörpers (z.B. Grab Nr. 10b/1802., 2454. (Tafel 27. 1-2), sowie Grab Nr. 11/293., 665. (Tafel 28. 1-2). Eine andere Variante des Fragmentierungsritus konnte es sein, wo ein (zwei) Geschirrbruchstück(e) im Grab vor dem Gesicht auf die Oberhand, hinter dem Becken, auf dem Becken oder hinter dem Rücken des Verstorbenen gesetzt wurde(n). Ein besonderes Beispiel dafür ist das Gesichtsgefäßfragment aus dem Grab Nr. 2037. 3. In einigen Gräbern kamen die zur Beigabe von Speisen und Getränken dienenden Gefäße in erhöhten Zahl zum Vorschein, aber nicht am Boden der Todesgrube. Es kann es andeuten, daß die Gefäße nicht mit den anderen Beigaben - während der Bestattung - neben den Verstorbenen gesetzt wurden. Die nächsten beiden, bereits bekannten Bestattungsthemen möchten wir mit unseren eigenen Beobachtungen ergänzen. Nach den bisherigen Feststellungen steht die linksseitige oder rechtsseitige Grablegung mit dem Geschlecht des/der Verstorbenen in keinem Zusammenhang. Daneben ist aber die Separation der zweierleien Grablegung, insbesondere in den großen Grabgruppen des Fundortes Nr. 11. ziemlich auffällig, genauer betrachtet der größere Anteil der rechtsseitigen Grablegung gegenüber der gewöhnlichen - oder allgemeinen - linksseitigen Grablegung. Die rechtsseitige Grablegung kam bei den beiden Geschlechten, in jedem Alter, bzw. unabhängig von der Konstruktion und von den Beigaben gleichmäßig vor, deren Häufigkeit bei den in den Tongewinnungsgruben beerdigten Verstorbenen, im allgemeinen bei Kindern sichtbar ist. Die Grablegung anderer Art kann auf die gleiche Abstammung, bzw. auf die Zugehörigkeit der gleichen Verwandschaftsverhältnisse hinweisen. Ihre Meinung mit den Pfahlkonstruktionengräbern haben I. Zalai-Gaál und A. Osztás in mehreren Publikationen veröffentlicht. Wir müssen es jedoch betonen, daß die Ausgräber die typischen Kennzeichen dieser sog. Herrengräber nach den auf ihrem Flächenteil freigelegten Gräbern bestimmten! Das von uns ausgegrabene Fundmaterial der Pfahlkonstruktionsgräber war komplexer oder in überdurchschnittlicher Menge aufzufinden, aber noch immer noch so reich, wie der nördliche Teil des Fundortteiles 10/b. Der Status der bestatteten Personen und die Zusammensetzung der Beigaben läßt sich und lohnt sich zunächst innerhalb der gegebenen Grabgruppe zu analysieren, die gemeinsamen Kennzeichen der Pfahlkonstruktionengräber müssen als noch weiter verfeinert werden. Auf dem Fundortsteil 10/b fanden wir drei Pfahlkonstruktionengräber: einen Frauengrab Nr. 1656 (Abb. 11), einen Männergrab (Abb. 12), sowie einen Grabüberrest an der westlichen Seite des Teiles 10/b (2740). Auf dem Fundortsteil Nr. 11. legten wir 28 viereckige Pfostenlochgräber frei (Tafel 32. 1-4). Es kam vor, daß es in der Grabgrube weniger als vier Pfostenplätze gaben (z.B. Grab Nr. 1292.. In den meisten Pfostenlöchern kamen Geschirrbeigaben zum Vorschein (z.B.: 205, 1001), bei manchen Gräbern wurden (Nr. 1154, 1293, 1918) sogar alle Geschirre (2-3 Stk.) von dort ausgegraben (Tafel 29. l-4)\ In einer Eintiefung des Grabes Nr. 1320. kamen zwei große Röhrenfußgefäße hervor (Tafel 30. 1). Aufgrund dessen finden wir es zweifelhaft, ob ein Pfosten neben oder zusammen mit den Gefäßen in den Eintiefungen gestanden hätte, wie es bei Zalai-I.Gaál vorausgesetzt war. Die Gefäße hätten erst dann in die Eintiefungen nach dem Verfaulen des Holzes abrutschen können, wenn sie sich ursprünglich gerade über den Pfostenlöchern lagerten. In den Pfahlkonstruktionengräbern verblieben keine Spuren von irgendeiner Holzkonstruktion. Im Gegenteil mit der Behauptung von István Zalai-Gaál halten wir den Gebrauch irgendeines Todesbettes für höchstwahrscheinlich, dessen Füße sich tief in die Grabecken gruben. Es läßt sich vorstellen, daß man bei der Bestattungszeremonie benutzten Holzkonstruktion aus der Grabgrube aushob, bevor noch der Verstorbene in die Grabgrube gelegt wurde. In die für die Holzkonstruktionsbeine ausgegrabenen Eintiefungen konnte man dann ein Teil der Beigabe setzen, da die Holzpfähle und die Geschirre zusammen 50

Next

/
Oldalképek
Tartalom