Vadas Ferenc (szerk.): A Szekszárdi Béri Balogh Ádám Múzeum Évkönyve 13. (Szekszárd, 1986)

Eugen Comşa: Betrachtungen über die sozialökonomische Organisation der neolithischen Gemeinschaften auf rumänischem Boden

Ein für die Beurteilung der Lage wichtiges Element mit bedeutenden Folgen für die sozialökonomische Ordnung war der Ort, an dem sich die jungen neolithi­schen Familien niederließen: in der Siedlung, in der die Ehefrau aufgewachsen war (ob also die Ehen matrilokal waren) oder dort, wo der Mann herstammte (in welchem Fall es sich um patrilokale Ehen handeln würde). Auf den ersten Blick scheint diese Frage unlösbar, sie läßt sich aber indirekt, mit Hilfe allgemein volks­kundlicher Beobachtungen klären. Aufschlußreiche Resultate ergaben beispiels­weise neuerliche ethnographische Untersuchungen in USA und Kanada über zahlreiche Indianersiedlungen. Analyse und Vergleich vieler Beobachtungen im Gelände führten zu der Folgerung, daß bei jenen, auf einer unseren Neolithikern nahen Stufe stehenden Völkerschaften zwei Arten von Ehen bestanden, je nach dem Niederlassungsort der Jungverheirateten. Nachgewiesen wurden: - relativ selten matrilokale Ehen, bei denen der junge Ehemann in die Sied­lung zog, aus der die Frau stammte, sich der „Autorität" ihrer Sippe unterwarf (je­doch weiterhin seiner Sippe angehörte) und offenbar durch seine Arbeit zur Ent­wicklung der Gemeinschaft der Frau beitrug. In solchen Fällen folgte die Abstam­mung der mütterlichen Linie, es galt also Mutterrecht; - zahlreiche patrilokale Ehen, bei denen die Frau in die Siedlung des Mannes zog, dabei Mitglied ihrer eigenen Sippe blieb, aber für die Gemeinschaft des Man­nes arbeitete. Dann fand die Abstammung auf väterlicher Linie statt, es galt Vater­recht. Die Untersuchung des Verhaltens der jungen Leute in den Siedlungen beider Gattungen führte zu interessanten Beobachtungen, die auch für die hier behandel­ten Fragen wichtig sein dürften: - im Fall matrilokaler Ehen trug der in die Siedlung der Frau gezogene Gatte nur sehr wenig zum Bestand der Sachkultur der Gemeinschaft bei (etwa mit be­stimmten Arbeitsgeräten). Infolgedessen blieben diese Gemeinschaften „abge­schlossen" und sind durch eine auf ein nur sehr beschränktes Gebiet verbreitete Sachkultur mit Elementen gekennzeichnet, die anderswo nicht anzutreffen sind; - bei patrilokalen Ehen bringt die Frau in die Siedlung des Ehemanns zahlrei­che für ihre eigne Siedlung typische Sachkulturelemente mit; so entstanden durch das „Ausschwärmen" von Frauen aus einer bestimmten Zone in die Nachbarge­genden ziemlich ausgedehnte Verbreitungsgebiete gleichartiger Sachkultur mit zahlreichen gemeinsamen Elementen (DEETZ 1968, 41-48). Die eingehende Erforschung der Kulturen des Neolithikums auf rumäni­schem Boden ergab, daß jede einzelne dieser Kulturen Gemeinschaften auf ziem­lich ausgedehnten Gebieten umfaßte, die durch zahlreiche, dieser Kultur gemein­same Elemente gekennzeichnet waren. Diese Feststellung berechtigt uns, die obi­gen volkskundlichen Beobachtungen für Völkerschaften auf ähnlichen Kulturstu­fen wie die des Neolithikums auf rumänischem Boden als allgemeingültig anzuse­hen. Man darf also wohl annehmen, daß die neolithischen Familien dieses Ge­biets dem patrilokalen Typ angehörten und daß hier Vaterrecht galt. In der Wirtschaftstätigkeit blieb während des Neolithikums die natürliche Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen erhalten. Im Verlauf des Zeitalters kamen neue Beschäftigungszweige hinzu und konturierten sich immer deutlicher. Die Hausarbeit einschließlich der Kindererziehung blieb weiterhin vorrangig den Frauen vorbehalten. Andere Arbeiten gingen von einer Gruppe zur andern über. So hatte etwa der Hackbau den Frauen obgelegen; infolge der Einfuhrung des 44

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