Vadas Ferenc (szerk.): A Szekszárdi Béri Balogh Ádám Múzeum Évkönyve 13. (Szekszárd, 1986)
Eugen Comşa: Betrachtungen über die sozialökonomische Organisation der neolithischen Gemeinschaften auf rumänischem Boden
Ein für die Beurteilung der Lage wichtiges Element mit bedeutenden Folgen für die sozialökonomische Ordnung war der Ort, an dem sich die jungen neolithischen Familien niederließen: in der Siedlung, in der die Ehefrau aufgewachsen war (ob also die Ehen matrilokal waren) oder dort, wo der Mann herstammte (in welchem Fall es sich um patrilokale Ehen handeln würde). Auf den ersten Blick scheint diese Frage unlösbar, sie läßt sich aber indirekt, mit Hilfe allgemein volkskundlicher Beobachtungen klären. Aufschlußreiche Resultate ergaben beispielsweise neuerliche ethnographische Untersuchungen in USA und Kanada über zahlreiche Indianersiedlungen. Analyse und Vergleich vieler Beobachtungen im Gelände führten zu der Folgerung, daß bei jenen, auf einer unseren Neolithikern nahen Stufe stehenden Völkerschaften zwei Arten von Ehen bestanden, je nach dem Niederlassungsort der Jungverheirateten. Nachgewiesen wurden: - relativ selten matrilokale Ehen, bei denen der junge Ehemann in die Siedlung zog, aus der die Frau stammte, sich der „Autorität" ihrer Sippe unterwarf (jedoch weiterhin seiner Sippe angehörte) und offenbar durch seine Arbeit zur Entwicklung der Gemeinschaft der Frau beitrug. In solchen Fällen folgte die Abstammung der mütterlichen Linie, es galt also Mutterrecht; - zahlreiche patrilokale Ehen, bei denen die Frau in die Siedlung des Mannes zog, dabei Mitglied ihrer eigenen Sippe blieb, aber für die Gemeinschaft des Mannes arbeitete. Dann fand die Abstammung auf väterlicher Linie statt, es galt Vaterrecht. Die Untersuchung des Verhaltens der jungen Leute in den Siedlungen beider Gattungen führte zu interessanten Beobachtungen, die auch für die hier behandelten Fragen wichtig sein dürften: - im Fall matrilokaler Ehen trug der in die Siedlung der Frau gezogene Gatte nur sehr wenig zum Bestand der Sachkultur der Gemeinschaft bei (etwa mit bestimmten Arbeitsgeräten). Infolgedessen blieben diese Gemeinschaften „abgeschlossen" und sind durch eine auf ein nur sehr beschränktes Gebiet verbreitete Sachkultur mit Elementen gekennzeichnet, die anderswo nicht anzutreffen sind; - bei patrilokalen Ehen bringt die Frau in die Siedlung des Ehemanns zahlreiche für ihre eigne Siedlung typische Sachkulturelemente mit; so entstanden durch das „Ausschwärmen" von Frauen aus einer bestimmten Zone in die Nachbargegenden ziemlich ausgedehnte Verbreitungsgebiete gleichartiger Sachkultur mit zahlreichen gemeinsamen Elementen (DEETZ 1968, 41-48). Die eingehende Erforschung der Kulturen des Neolithikums auf rumänischem Boden ergab, daß jede einzelne dieser Kulturen Gemeinschaften auf ziemlich ausgedehnten Gebieten umfaßte, die durch zahlreiche, dieser Kultur gemeinsame Elemente gekennzeichnet waren. Diese Feststellung berechtigt uns, die obigen volkskundlichen Beobachtungen für Völkerschaften auf ähnlichen Kulturstufen wie die des Neolithikums auf rumänischem Boden als allgemeingültig anzusehen. Man darf also wohl annehmen, daß die neolithischen Familien dieses Gebiets dem patrilokalen Typ angehörten und daß hier Vaterrecht galt. In der Wirtschaftstätigkeit blieb während des Neolithikums die natürliche Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen erhalten. Im Verlauf des Zeitalters kamen neue Beschäftigungszweige hinzu und konturierten sich immer deutlicher. Die Hausarbeit einschließlich der Kindererziehung blieb weiterhin vorrangig den Frauen vorbehalten. Andere Arbeiten gingen von einer Gruppe zur andern über. So hatte etwa der Hackbau den Frauen obgelegen; infolge der Einfuhrung des 44