A Nyíregyházi Jósa András Múzeum évkönyve 39-40. - 1997-1998 (Nyíregyháza, 1998)

Helytörténet - Ágota Hegedűs: Die Situation der Lehrer und Schulen in den Dörfern des Bereg im 19. Jahrhundert

Hegedűs Ágota Die Situation der Lehrer und Schulen in den Dörfern des Bereg im 19- Jahrhundert Im Gebiet des Bereger Tiszahát (Theißrücken/ Gebiet hinter der Theiß) wurde Anfang des 17. Jahrhunderts, als unmittelbare Folge der Reforma­tion, mit dem Grundschulunterricht begonnen. Die Reformation hatte es nämlich zur Aufgabe der Kirche gemacht, Volksschulen einzurichten. Anfangs führten den Unterricht Pfarrer durch. Später stand dem Pfarrer ein schriftkundiger Mann zur Seite, der nicht nur unterrichtete, sondern auch als eine Art Hilfsgeistlicher, d.h. als Kaplan fungierte. Ab Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts übernahm diese Funktion dann allgemein der Lehrer bzw. Rek­tor, der einen festgelegten Aufgabenbereich hatte. Lehrer wurden in den Mutterschulen (Alma ma­ter) ausgebildet. Dies waren die im Zentrum des Kirchendistrikts befindlichen Kollegien. Zentrum des Kirchendistrikts diesseits der Theiß war Sárospatak, und jenseits der Theiß Debrecen. Die Verwaltung der Mutterschulen war Aufgabe der Superintenda­turen des Kirchendistrikts, und innerhalb dessen der Kirchspiele, die die Schulen auf verschiedene Weise unterstützten. Im Gegenzug für diese Unterstützung entsandte man dann Lehrer und Pfarrer in die einzel­nen Dörfer. Die Unterstützung konnte in Naturalien oder als Geldzahlung erfolgen. Im allgemeinen gab es zwei Formen. -Jedes Jahr wurde eine bestimmte Summe eingezahlt. - Im Verlaufe von Legationen (Dienstentsendung von Gymnasialschülern und Hoschschulstuden­ten) gesammelte Spenden. Das geschah folgen­dermaßen: Zu den drei großen Kirchenfesten (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) schickten die Mutterschulen ihre Schüler in die Dörfer. Dort lasen die Schüler das Patent der Schule vor (im allgemeinen in der Kirche), in dem die Gläubi­gen zu Spenden aufgerufen wurden. In größeren Orten, wo Grundbesitzer oder wohl­habende Landadlige lebten, suchte man die Patronatsherren auch persönlich auf, die ihre Spenden unabhängig von der des Dorfes leis­teten. -Anfangs gab es noch eine dritte Form der Unterstützung, die sog. Supplikation. Auch sie wurde jährlich zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt und diente als Beitrag zur Verpfle­gung der Studenten. Da die Gemeinden diese Vielzahl der Lasten jedoch nicht tragen konn­ten, wurde die Supplikation in einem Rundbrief des Jahres 1816 abgeschafft. Bereg gehörte zum Kirchendistrikt jenseits der Theiß, seine Mutterschule war also das Kollegium in Debrecen. Es unterstützte diese Mutterschule zwar, holte sich seine Rektoren aber dennoch aus Sárospa­tak, so daß man die Unterstützung dieses Kollegiums ebenfalls als Pflicht ansah. Bereg übernahm also mit der Unterstützung beider Schulen doppelte Lasten. (Aus diesem Grund kam es unter den Pfarrern von Bereg nicht selten zu Streitereien, die diese Verpflichtung oft als übertrieben empfanden. Doch ungeachtet der Streitereien war es diese Art der Unterstützung, die gewährleistete, daß jeder lernbe­gierige Jugendliche - unabhängig vom finanziellen Hintergrund - in den Schulen Aufnahme fand.) Die akademische Ausbildung im Kollegium erstreckte sich auf drei Fakultäten und dauerte sechs Jahre: zwei Jahre Philosophie, ein Jahr Recht, drei Jahre Theologie. Wer nach dem Abschluß welches Amt erlangte, hing davon ab, wieviele Jahre er von den sechs absolviert hatte. Die Studenten konnten ihr Studium am Jahres­ende nach Belieben unterbrechen und als Praktikan­ten in die Dörfer gehen, um zu unterrichten, oder an ausländischen Universitäten weiterlernen und Erfahrungen sammeln. Es war sogar möglich, daß jemand mehrere Jahre unterrichtete, obwohl das nicht häufig vorkam, da unverheiratete Lehrer nicht länger als zwei Jahre an einer Stelle bleiben durften. Im Kollegium konnte der Student nach Absolvieren der zwei Jahre Philosophie entscheiden, ob er sein Studium beenden möchte oder nicht. War das der Fall, dann mußte er ein Examen ablegen, bekam ein Zeugnis (das sog. Testimonium) und gleichzeitig die akademische Promotion. Damit wurde ihm der Schulabschluß bescheinigt, man nahm ihn in den Dienst der Kirche auf und er erhielt den Titel eines Schulmeisters. Wer die Schule erst nach drei oder eventuell vier Jahren verlassen wollte, bekam ebenfalls Zeugnis und Promotion, doch ihm gebührte bereits der Titel Rektor. In diesem Fall mußte er von seinem Rek­torgehalt eine bestimmte Summe zum Unterhalt der Alma mater beisteuern. Das war deshalb notwendig, weil er für das Amt eines Pfarrers wenig, für das eines Lehrers hingegen viel gelernt und demnach einige Jahre „überflüssig" in der Schule verbracht hatte, so daß er ihr dieses „umsonst erhaltene Geschenk" zurückzahlen mußte. Die drei Begriffe ­Lehrer, Schulmeister und Rektor - besaßen also nicht dieselbe Bedeutung, wie im allgemeinen irrtümlich angenommen wird. Die Schule entließ den Studenten mit einem Verpflichtungsschein (Revers) und einem Empfeh­lungsbrief (Rekommendation). Im Revers ver­pflichtete er sich, seine Arbeit ordentlich, dem Ruf der Schule angemessen zu erledigen, nicht in schlechte Gesellschaft zu geraten und mit den ihm anvertrauten Kindern sanftmütig umzugehen. Ein Empfehlungsbrief, der die guten Sitten des Betref­fenden bezeugte, wurde dem Absolventen sowohl 240

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