A Nyíregyházi Jósa András Múzeum évkönyve 27-29. - 1984-1986 (Nyíregyháza, 1990)
Zoltán Riczu: Jüdische Baudenkmäler in der Stadt Nyíregyháza
Schächtstellen. Nach Vorschriften der jüdischen Religion sollen die Tiere so geschlachtet werden, damit sie am wenigsten leiden. Das Schlachten wurde von einem Fachmann, dem Schächter durchgeführt. Die Religion verbietet das Verspeisen von Blut. Darüber hinaus haben die Gemeinden ihre Schächtstellen (Schlachthöfe) erbaut. Die jüdische Hausfrau brachte Geflügel dorthin, um es schlachten und ausbluten zu lassen. (Für das Schlachten von grösseren Tieren hat man gesonderte Schlachtstellen gebaut). An Schriftstücken deren Gebäuden sind wir reich, da die Nachbare gegen diese Gebäude immer wieder protestierten, (Diese Gebäude waren meist im Zentrum der Stadt angebracht) indem sich auf die Vorschriften des öffentlichen Gesundheitswesens und der Hygiene bezogen. Die Schlachtstelle der Ortodoxé wurde vom Stadtrat 1926 verboten, denn das Gebäude war veraltet und verfallen und schrieb den Aufbau eines neuen Gabeäudes vor. Die Gemeinde hat aber kein neues Gebäude erbaut, sondern das alte umgebaut und sauber gemacht. Das Betreiben dieses wurde durch den Stadtrat im Jahre 1928 genehmigt. Die Reinhaltung des Gebäudes wurde durch das Fehlen von Wasser-und Abwasserkanalleitung erschwert. Die Gemeinde Status quo hat sich in der Hollóstrasse Nr. 14. eine Schlachtstelle erbaut. Die Errichtung des Gebäudes wurde im Dezember 1904 beschlossen und es bestand bis 1918. Wegen der Protestierung und Berufung von Nachbaren wurde die Aktensache auch beim Innenminister eingereicht und die Begutachtung des Oberarztes des Komitat eingeholt. Letzten Endes wurde das Betreiben der Schlachtstelle bewilligt. Diese Schlachtstelle besteht heute nicht mehr. Im Februar 1918 beantragte die Gemeinde die Einstellung (Aufheben) der Schächtstelle in der Hollostrasse und ersuchte um die Genehmigung einer neuen Schlachtstelle auf der Strasse Sip Nr. 12. Die Behörde schrieb das Behandlungsverfahren des entstehenden Abwassers vor (es sollte in einem Behälter aufgefangen und zur Sammelgrube am Rande der Stadt 3mal in der Woche geliefert werden) und erteilte zugleich die Baugenehmigung. Infolge der revolutionären Erreignisse konnte man zu dieser Zeit (In 1918) das Gebäude nicht erbauen. Man wollte erst 1920 mit den Bauarbeiten beginnen, aber die Baugenehmigung war nicht mehr gültig (Gültigkeitsdauer 1 Jahr). Nach langfristigem Verfahren (die Akten waren wieder beim Minister für Inneres eingereicht) wurde das Betreiben der Anlage provisorisch genehmigt. Die Behörden suchten die Möglichkeit für die Hinausverlegung der Schlachtstelle, aber die schwierige finanzielle Lage hat das nicht ermöglicht. Die Gemeinde wurde mehrmals verpflichtet, die Schlachtstelle zu reinigen und zu reparieren. 325