Komárom - Esztergom Megyei Múzeumok Közleményei 13-14. (Tata 2008)

Ifj. Gyuszi László: Tata a polgárosodás útján (A zsidók szerepe a 19. és 20. század elején)

Tata auf dem Weg der Verbürgerlichung (Die Rolle der Juden am Anfang des 19. und 20. Jahrhundert) László Gyüszi Die Budaer Statthalterei erliess im März 1787 einen Erlass, der bis 1848 bei Schliessung von lokalen Vereinbarungen zwischen jüdischen Einwohner und einigen Herrschaften zum Grund diente. In der Tata-Geszteser Esterházy-Herrschaft wurde am 11. September 1806 durch eine Versammlung von Herrschaftbeamten (Antal Szent Ivány Prefekt und Ignác Böhm Vicefiskal), sowie von 16 Personen, die die Glaubensgemeinde vertraten, ein neues Statut gemacht. Im Sinn des neuen Statuts zahlte die jüdische Glaubensgemeinde für den Schutz der Herrschaft jährlich etwa 700 Forint in die herrschaftliche Kasse ein. Die Herrschaft hielt das Recht weiter aufrecht um zeitweise eine Versammlung der Glaubensgemeinde beriefen zu können. Ebenfalls sie nominierte die Personen für Posten des jüdischen Richters. Für die Volksvertretung dienende Körperschaft mit 12 Mitglieder wurde aber von der Glaubensgemeinde gewählt. In die unter dem Schutz des Gutsherr stehenden jüdischen Gemeinden konnten die neuen Familien nur schwer hineingelangen. Ihre Ansiedlung war nur mit der Bewilligung des Gutsherrs möglich. Wenn die Glaubensgemeinde jemanden ohne Bewilligung aufnahm, wurde nicht nur die neue Familie, sondern die ganze Gemeinde sowie der Richter auch bestraft. Der andere bedeutendere Vertrag der zweiten Hälfte des 19- Jahrhunderts wurde zwischen der Esterházy-Herrschaft und der Tataer jüdischen Glaubensgeimeinde im Jahre 1838 geschlossen. Den Vertrag unterfertigten am 20. Dezember Ferenc Pataky Herrschaftisnpektor aus der Seite der Herrschaft und Singer Sallmon sowei die zwei Geschworenen Markus Fischer und Moritz Gold. Für so lange Dauer wurde bisher keinen Vertrag gemacht. Der für die Dauer von neun Jahren gültige Vertrag zeigt die Ankunft der besseren Zeiten auch für die jüdische Glaubensgeimede. (Aus dem Dokument geht hervor, dass die anderen Glaubensgemeinden des Landes den Schutzgebühr ab dem Tag ihrer Niederlassung zahlen mussten.) Aus der Ausstellung stellte sich heraus, dass von den 123 jüdischen Familien jeder siebten ein Haus besitzte. Handwerk und Handel lebte ihre Glanzzeit aber nicht in diesem Zeitalter in Tata. Die Familie Esterházy war gezwungen gegenüber der jüdischen Glaubensgemeinde Zugeständnisse zu machen. Neben anderen Begünstigungen konnten sie den ganzen festgesetzten „Schutzgebühr" (490 Forint 62 Denar) in zwei Raten in die Herrschaftskasse einzahlen. Im Vertrag beschäftigten sie sich auch mit der Unterrichtsangelegenheit. Die Winkelschulen wurden geschlossen und sie entschieden die Errichtung einer gemeinsamen jüdischen Schule. Diese wurden aber nur später verwirklicht und das Schulgebäude war erst 1853 fertig.

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