Fatuska János – Fülöp Éva Mária – ifj. Gyuszi László (szerk.): Annales Tataienses II. A mezőváros, mint uradalmi központ. Mecénás Közalapítvány. Tata, 2001.

Ifj. Gyüszi László: Zsidóság az Eszterházy család tatai uradalmában

Das Judentum aus der Tataer Domäne der Familie der Grafen Esterházy László Gyüszi jun. Der erste Teil der Studie bietet einem kurzen Überblick Überblick über die Niederlassung der Juden in Tata. Nach einzelnen Angaben lebten schon im 13­Jahrhundert, unter der fherrschaft der Könige aus dem Hause Arapden, in Tata. Diese Feststellung können wir auf Grundlage der übereinstimmenden und auf Daten basierender Meinung meherer Historiker als sicher annehmen. Die Juden dieser Ortschaft, fast die gesamte Bevölkerung wurde während der Türkenkriege Vernichtet. Die Wiederansiedlung der Bevölkerung und damit zusammen die Einwanderung der Juden begann nach 1711. Die größte Einwanderungswelle begann nach dem Kauf der Domäne durch die Esterházys /1727/. Gemeinsam kamen mit der organisierten Ansiedlung deutsche, tschechische und mährische Juden nach tata. Lansam entwickelte sich in jedem Komitat ein jüdisches Zentrum (mit hohem jüdischen Bevölkerungsanteil). Im Komitat Komárom entstanden die zwei größten israelitischen Glaubensgemeinschaften in Csüz und Tata. Die Möglichkeit dafür bot der herrschaftliche Schutz, für entsprechende Gegenleistung erlaubte er die Ansiedlung. Die mit der Herrschaft geschlossenen und in bestimmten Abständen modifizierten Verträge boten den Juden Schutz. Ein dergestaltes Schutzsystem begann sich, für das heimische Judentum, an der Wende vom 17. Jahrhudert zum 18. Jahrhundert herauszubilden. Bei dem sich herausgebildetem herrschaftlichem Shutz können wir zwei grundlegende Typen unterscheiden: 1. die auf den Domänen der reichsten Gutsherren entstandenen jüdischen Gemeinden, welche bestimmte Privilegien erhielten (z. B. Pálffy, Esterházy, Zichy). Zu diesere Gruppe gehörte auch die in Tata entstanden jüdische Gemeinschaft. 2. die Gruppe der kleineren Grundherren, auf deren Gütern eine zahlenmäßig kleinere Gaubensgemeinschaft lebte, welche einzeln bzw. als Familie bezüglich ihres Schutzes Vereibarungen trafen. Die Tataer jüdische Gemeinschaft schloß ihren ersten bekannten Vertrag mit der Herrschaft im Jahre 1758. Mehrere solche Verträge schlössen sie zu festgelegten Zeitpunkten. Für neue Familien war nur sehr schwer möglich, in eine unter grudherrlichem Schutz stehende jüdishe Gemeinschaft eintreten zu können. In der ersten Hälfte des 19- Jahrhudert wurde 1838 der bedeutendste und vielleicht letzte Vertrag zwischen der Herrschaft und der jüdischen Galubensgemeinschaft geschlossen. Die 1840er Jahre dagegegn waren die Jahre der Erleichterungen: für die Juden wurde die Möglichkeit zum freien Umzug geschaffen. Die in den Dörfern, Marktfelcken, Domänen lebenden jüdischen Gemeinschaften blieben aber desweiteren auf den herrschaftlichen Pachtgrönden. Am 18. Juli 1848 verkündete der Ständetag von Szeged die Gelichberechtigung der Juden, aber die später erlassenen Gesetze hatten praktisch keine Bedeutung mehr. Die Repressalien nach der Niederschlagung des Freiheitskampfes trafen auch 56

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