Fatuska János – Fülöp Éva Mária – ifj. Gyuszi László (szerk.): Annales Tataienses II. A mezőváros, mint uradalmi központ. Mecénás Közalapítvány. Tata, 2001.

Dóka Klára: Mezővárosok az egri püspökség és káptalan birtokán a 18. században

Marktflecken im Besitz des Bistums und Kapitels von Eger im 18. Jahrhundert Klára Dóka Zu den unter Oberherrlichkeit des Bistums Eger stehenden Gebieten gehörten drei Kirchengüter: im Besitz des Bistums, des Kapitels und des Priesterseminars von Eger. Unter ihnen sind fünf Städte zu finden: die Stadt Eger, welche auf einem höheren Niveau als die Marktflecken stand, Maklár im Besitz des Bistums, Poroszló, Polgár die sind des Kapitels und Apátfalva im Besitz des Seminars. Maklár war am Anfang des 18. Jhs. völlig entvölkert, die neuen, hauptsächlich deutscehn Siedler, wurden unter verschiedenen Dienstprivilegien angesiedelt und neben der Landwirtschaft beschäftigen sie sich auch mit Handwerk. Der Marktflecken - obwohl er über das Marktrecht verfügte - lag abseits der Hauptverkehrswege und konnte so nur auf die unmittelbare Umgebung eine Anziehungskraft ausüben, und wurde so nie zu einem wirklichen Domänenzentrum. Poroszló wurde an einer Handelsstraße und an einem Theiß-Übergang angelegt. Obwohl ein Teil der Gemarkung neben dem Kapitel im Besitz der Familien Orczy und Károlyi war, wurde zu einem Wirtschaftszentrum des Kapitels, wozu auch die Gemeinden Eyek, Tarnaszentmiklós, Tiszapalkonya gehörten. Eine änliche Rolle spielte auch Polgár, die ehemals privilegierte Heiduckenstadt, die erst im Jahre 1701 wieder unter die Oberhoheit des Kapitels gelangte. Die alte Ansiedlung der Zisterzienser kam auch 1701 in den Besitz des Seminars, als dessen bedeutendes Zentrum. Für alle Marktflecken war charakteristisch, dass ihre Einwohner bis letzten Drittel des 18. Jhs. eine bessere Lage genossen, als die durchschnittlichen Leibeigenen, ihre Leistungen - in erster Linie der Frondienst - konnten sie in Geld erbringen. Die Hilfe der Besitzer trug auch dazu bei, dass sich diese als Domänenzentren entwickeln konnten (z. B. haben sie das Marktrecht erhalten) und der Besitzer selbst sicherte den Markt für die Produkte seiner leibeigenen. Die Urbarialregelung verzögerte diese Entwicklung, da sie in den Fällen der erwähnten Siedlungen eine Steigerung der Dienstleistungen mit sich brachte. Es wurde besonders das Quantum der Frondienste erhöht, die dann in den darauffolgenden Jahrzehnten auf den nicht urbarial anerkannten Feldern, in den sich damals herausbildeneden Allodialgütern schon wirklich abzuarbeiten waren. Vom 2. Drittel des 19- Jhs. ab verlagerte sich das Schwergewicht dieser Kirchengüter von den Marktflecken auf die Meierhöfe (so z. B. auf Hidvég bei Eger, auf Szentmargit in der Gemarkung von Polgár, von Poroszló auf die zu Szentistván gehörenden Pußten Négyes und Montaj, anstelle Apátfalva auf die Weinberge). In dieser Epoche unterschieden sich die Marktflecken nur dem Namen und dem Titel nach von den Dörfern. 253

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