Bagi Gábor: A Jászkun Kerület társadalma a redempciótól a polgári forradalomig, 1745–1848 – A Jász-Nagykun-Szolnok Megyei Múzeumok közleményei 52. (1995)
Das Redemptensein, das Redemptenrecht vererbte sich nicht nach den Banden des Blutes, sondern es war mit dem Eigentumsrecht des redempten Besitztums verbunden. Gleichzeitig spielte auch die Blutverwandtschaft eine Rolle in der Absonderung der Redempten. Die Schichten, die kein Besitztum hatten, bekamen aus den verschiedenen Besitztumarten nach einer Zeit immer partieller, ihr Anteil an den gemeinsamen Feldern wurde an die Bezahlung verschiedener Geldpreisen gebunden. Ihre Besitztumverschaffung, die Größe ihres Viehbestandes wurden begrenzt. Obwohl ihre persönliche Freiheit versichert wurde, waren sie nach einer Zeit über einer bestimmten Besitztumgrenze zu verbindlicher Arbeitsantretung verpflichtet. Unter dem Einfluß der typisch feudalen Umgebung ist eine Bestrebung nach einer langsamen Feudalisierung in der gesellschaftlichen Entwicklung dieses Gebietes zu sehen, ein bestimmter, eigenartiger Annäherungsversuch der Klassenstruktur und dem im ganzen Land üblichen System des Feudalismus. Durch die Redemption versicherte die vor der Redemption rechtlich homogene Bauerngesellschaft der Jazygkumanen Adelsrechte und -Privilegien feudaler Art für sich selbst, was den Anspruch der Aufteilung der Adelsrechte und der Fronpflichten unter den einzelnen Schichten aufwarf. Das Ziel der Kämpfe war die Versicherung der Adelsrechte und die Abwälzung der Fronpflichten, das wäre aber nicht im System der persönlichen Abhängigkeit verwirklicht worden. In den Bezirken wurde es mehrmals aufgeworfen, wie das redempte Besitztum zum adeligen gemacht werden könnte. Der größte Traum der Redempten war die Erwerbung der vollen adeligen Rechtsstellung; die gesellschaftlichen Kämpfe verliefen dementsprechend im adeligen Gedankenkreis. 282