Selmeczi László szerk.: Szolnok Megyei Múzeumi Évkönyv (1982-83)

I. Bóna: Die grossen Avarenfunde des 19. Jahrhunderts

mit einem als Analogie ausgestellten dritten Kolbenarm­ring sowie mit einem Steigbügel mit Schiingenöse, der aus einem in einer anderen Ziegelfabrik von Szentendre im März 1872 gefundenen Reitergrab stammt (es handelt sich von einem mittelawarischen Reitergrab mit Säbel), und mit dem gleichfalls als Analogie mit den Funden gemeinsam ausgestellten anderen Goldring unbekannten Ursprunges, - all diese sind schon als Grabfund von Szentendre in den Publikationen von Hampel. Schließ­lich „ergänzte sich" der Fund mit einem tordierten Arm­ring von Kunmadaras (László 1942). So entstand im Laufe der Jahrhunderte tatsächlich ein „fürstlicher" Fund, man fügte an diesen aufgebauschten falschen Komplex Bemerkungen, Einwendungen und Theorien hinzu. Das meiste Übel haben die wichtigsten Funde, die aus den Gräbern zum Vorschein gekommenen byzanti­nischen Münzen angerichtet. Von dem Fokas-Solidus wissen wir, daß er aus Grab 3 stammt, während die Münze des Iustinus II. das 1. (oder 2.) Grab datiert. Die Forschung hat die provisorische Münzenbestimmung von F. Pulszky aus dem Jahre 1873 ohne Einwendungen und vor allem ohne Kontrolle übernommen, sodann 110 Jahre hindurch als eine naturwissenschaftliche Tatsache zitiert und darauf, daß die kleinere Münze von Iustinus „I" stamme, - auf dieses schwere Ü bersehen wurde und wird auch jetzt noch eine ganze Reihe von Theorien aufgebaut. In Wirklichkeit handelt es sich um die kaum abgenutzte Tremissis (DOC I. 13. Typus) des Iustinus II. (565-578), also um die Münze des mit den Awaren zur gleichen Zeit herrschenden Kaisers, die im Awarenreich bei weitem nicht allein steht. Die andere Münze ist der zwischen 607 bis 610 geprägte Solidus von Fokas Präg­neu, ohne irgendwelche Spuren der Benutzung. Die bei­den Münzen, insbesondere die letztere datieren die Fami­lienbegräbnisstätte des kleinen frühawarischen Auls auf die 30 Jahre zwischen 580 bis 610. Ozora-Tótipuszta Der Fundort ist genau bekannt, lag an der Grenze von drei Komitaten (Veszprém, Fejér, Tolna) und wurde infolge der Verwaltungsänderungen in den letzten 100 Jahren öfters an die verschiedenen Komitate angeschlos­sen. Daher die mehrfache Bezeichnung des Fundortes und vor allem des Komitats. Seit 1971 gehört der Fun­dort zu Ozora (Kom. Tolna), seine gegenwärtige „end­gültige" Benennung ist also die im Titel angegebene und übrigens meist bekannte Variante. Die im Oktober, November 1871 und im Februar 1872 in das Ungarische Nationalmuseum gelangten und ein jedesmal sofort inventarisierten Funde von Tótipusz­ta wurden schon 1871, sodann 1873 und 1874 ausführlich beschrieben, aus 1884 ist ein gedruckter Katalog mit Postennummern, aus 1889 ein Foto mit den Funden auf uns geblieben. Die mit den übrigen zum Vorschein ge­kommenen, jedoch als Gerichtsdepositum behandelten Stücke wurden, nachdem sie in das Museum gelangten, von Hampel restlos beschrieben (Hampel 1889). Die frü­her, in den Jahren 1871/72 bzw. 1875 in das Museum gelangten Funde hat Hampel - mit Ausnahme des Säbels - später veröffentlicht. Auszugsweise, jedoch diesmal genau, da die Funde von Ozora stets in einer eigenen Vitrine ausgestellt waren, also mit anderen Funden nicht vermischt wurden (Hampel 1894 und 1905). Die große Fehlerquelle seiner Mitteilung liegt darin, daß er die zeitgenössischen Berichte, Beschreibungen, Akten und natürlicherweise die Eintragungen im Inventarbuch nicht beachtet hat, weshalb die sich auf Hampel stützende spätere Fachliteratur vermuten konnte, daß von den Fundumständen nichts bekannt ist. Bis es zur Publikation gekommen ist, haben sich von den Funden von Pusztatóti einige Gegenstände losge­trennt. So vor allem die dem Exemplar von Kunágota ähnliche, jedoch kleinere Silberkanne (Taf. 8. 7), die ursprünglich als Analogie mit dem Stück von Kunágota gemeinsam ausgestellt war. Im Jahre 1881 galt es schon als „zweite Kanne von Kunágota" (siehe auch dort), indessen sein noch im Grabe sich losgelöster Henkel und Boden bei dem Grundfund geblieben sind (Taf. 8. 8-9). Das im Inventar noch erwähnte Steigbügelfragment und die Klinge des Säbels kamen entweder abhanden oder vermorschten, wurden jedenfalls nicht nie publiziert, wie auch die Goldbleche, welche die Scheide des Säbels einst bedeckt haben. Die obere Hälfte des Säbels und sein Griff wurde in der Fachliteratur 40 Jahre lang als „zwei­ter" Säbel des ungarischen Grabfundes von Szolyva an­geführt und hat viele Irrtümer und Komplikationen ver­ursacht. Erst N. Fettich ist es in der Mitte der 30er Jahre gelungen das Stück zu identifizieren und László (1955) veröffentlichte es als erster mit dem Fund zusammen (Taf. 10. 2-2a). Nach glaubwürdiger Beschreibung war neben der Männerbestattung auch ein Trinkhorn aus Silber, der ebenfalls neben demselben Skelett gefundene Fußkelch konnte erst Jahrzehnte später rekonstruiert werden (László 1941, Garam 1976). Letzterer sah gerade so aus, wie die in den Gräbern von Budapest-Tihanyi tér, Sze­ged-Fehértó B., Zelovce und im Hortfund von Zemians­ky Vrbovok gefundenen Kelche. In der neueren Fachliteratur sind unwürdige, teils außerwissenschaftlichen Gesichtspunkten geleitete Ver­dächtigungen aufgetaucht, die zu suggerieren versuchten, daß der Goldsolidus von Konstantin IV. nicht zum Grabfund gehört, selbst im besten Falle kann man nicht wissen, aus welchem Grab des gestörten „Gräberfeldes" er zum Vorschein gekommen ist bzw. überhaupt aus einem Grab stammt (K. Bakay, Z. Cilinská). Die Kriti­ker greifen aber in der „Eruierung" der Fundumstände von Tótipuszta höchstens bloß bis zur (mangelhaften) Mitteilung von Hampel zurück oder hielten sich an die selbst Hampel nur „exzerpierenden", noch oberflächli­cheren, späteren Reflexionen und tischen ihre verschiede­nen Ideen auf Grund dieser auf. Die Wirklichkeit und Wahrheit ist hingegen - was schon Pulszky im Jahre 1897 betont hat! -, daß gerade Tótipuszta jenen großen Awa­renfund des vorigen Jahrhunderts darstellt, dessen Fund­umstände uns am meisten bekannt sind. Der Verwalter Bisits, der nach dem Vorkommen der bei dem Ausheben einer Grube gestörten Frauenbestat­tungen die Erschließung der daneben liegenden und fol­genden Bestattung angeordnet hat, hat schon bei der 141

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