Agria 40. (Az Egri Múzeum Évkönyve - Annales Musei Agriensis, 2004)
Lőkös Péter: Eger 1552-es ostromának ábrázolása a 16–17. századi erdélyi szász és szepességi német irodalomban
An. 1548 bekäme König Ferdinand nach Absterben Perennti deß Bischoffs / diese Stadt sammt andern Vestungen unter seinen Schutz / und liesse dieselbe befestigen. An. 1552. den 9. Septembr. lagert sich Mahomet Bas sa mit 60000. Mann / und 50. Stück Geschütz vor diese Stadt und Schloß/welche Stadt nicht sehr befestiget / sondern offen ware / und wie es sich demnach liesse ansehen / keine Belagerung ausstehen möchte. Es war aber darinn ein Obrister / ein versuchter und behertzter Man / Steffan Dob genannt / mit 2000. Mann / unter welchem waren 200 Adeliche Personen / samt ihren Weibern und Kindern/die sich mit ihrer Haab und Gütern/aus Furcht von andern Orten / als in ihre Gewahrsame / da sie allein in gantz Hungarn verhofften sicher zu seyn / dahin begeben hatten. Nachdem diese mit Proviant / und andern gute Fürsehung gethan / schworen und verbunden sie sich miteinander auff gewisse Artickel: Erstlich / daß man bey Leibesstraff deß Friedens mit dem Türeken zu machen keines weges gedencken solte. Zum andern / daß sich keiner dem Türeken ergebe. Zum dritten / daß man dem Feind keine andere Antwort gebe / als durch Schiessen. Zum vierdten /daß einer deß andern Fleisch ässe /da es die Belagerung erforderte / und dieses keinem zur Schmach gereichen solte / wann ihm das Glück tröffe. Zum fünfften / daß täglich nach gehaltenem Gebet / Mann und Weib die Kriegs-Arbeit einhellig verrichten solten / Schantzen auffwerffen / Erden zu führen / Kriegsrüstung zutragen / die Verwundeten und Matten mit Essen und Trincken / auch anderer Nothdurfft erquicken. Zum sechsten / und damit aller Verdacht einiger Verrähterey möchte auff gehaben werden / daß nimmermehr über drey / oder zum höchsten vier solten heimlich zusammen kommen / sondern gedencken / wie sie ritterlichen Widerstand thun wolten. Zum siebenden / daß alles Getraid in gemein / und insonderheit gleich unter die Personen solte ausgetheilet werden. Zum achten / daß man junge Hüner / Tauben / Gänß / Endten und ander Geflügel / auff die Krancken und Verwundeten solte auffbehalten. Zum neunten / daß man alles / was dem Feind abgedrungen würde / auff einem Ort zusammen tragen / und hernach unter alle Personen (nachdem sich ein jeder im Krieg ritterlich verhalten / wie es dan alle Tage ins Stadtbuch auffgezeichnet worden) austheilen solte. Als sie nun durch ihren Prediger / der sie nicht allein in einer Sermon zur Männlichkeit vermahnete / sondern auch selbst ritterlich stritte / gestäreket worden / haben sie nach solchem nicht allein ihr hertzhafft und beständig Gemüth sehen lassen / sodern auch 13. hefftige und blutige Anläuffe deß Feindes außgestanden. 273