Agria 37. (Az Egri Múzeum Évkönyve - Annales Musei Agriensis, 2001)

Vaday Andrea–Domboróczki László: Mezőszemere – Kismari-fenék. Késő-császárkori–kora-népvándorláskori temetőrészlet

Hinsichtlich der Verbindung des Gräberfeldes und der Schanze müssen wir auf die oben gesagten erinnern, nämlich, daß eine sarmatische Siedlung, ein sarmatisches Gräberfeld und ein Abschnitt des Csörsz-Grabens auf dem Fundort erschlossen wurden. Es war eindeutig, daß die Siedlung älter als die Schanze gewesen war. Die Gleichzeitgkeit der Gräbergruppen und der Siedlung ist einerseits nicht wahrscheinlich, weil sich der Wohn- und Bestattungsort in dem sarmatischen Barbaricum voneinander scharf absondern. Andererseits scheinen die Gräbergruppen und der Wallabschnitt gleichzeitig zu sein, ш so sind auch die Gräber jünger als das Siedlungsdetail. 685 Die in der Siedlung vorgekommenen Fibeln können vom Ende des 3. Jahrhunderts n. Chr. bis zum Anfang des 4. Jahrhunderts n. Chr. datiert werden, sie sind also etwas älter als die Fibeln der Gräber. Es ist wahrscheinlich, daß sich die Siedlung bei der Errichtung dieses Schanzabschnittes weiter nach Süden vom Verteidigungswerk zog, d. h. sie kann vor 358 n. Chr. datiert werden. Die als Oberflächenfunde vorgekommenen römischen Münzen gehören zur Gräberfeld-Schanze-Phase des Fundortes, ihr Vorkommen kann durch die militärischen Bewegung gedeutet werden. Wie früher erwähnt, muß die Anwesenheit der römischen militärischen Funde des Grä­berfeldes von Mezőszemere erklärt werden. Aufgrund des Zusammenhanges zwischen der Schanze und dem Gräberfeld nehmen wir an, daß hier der Bestattungsort der die Schanze verteidigenden barbarischen Wache vorkam. Diese Wache bestand vermutlich aus den Soldaten von Zizais und aus den Mitgliedern der Sarmatae Liberi, die von den Römern an das Volk von Zizais angeschlossen wurden, aber zugleich unter dem Befehl des Kaisers und der römischen Führer standen. 686 Die den militärischen Rang bezeichnenden Propellerbe­schläge bzw. ihre Nachahmungen - die nicht mit den gewöhlichen römischen Gürtelschnallen und Riemenzungen ergänzt wurden, und auch die Lage der Beschläge teils von der der römischen Gürtel abweicht - können darauf hinweisen, daß die mit den Römern verbündeten barbarischen, schanzverteidigenden Soldaten z. T. irgendeinen - den römischen ähnlichen - militärischen Rang bekamen, gleichzeitig ihre Zugehörigkeit zum unregulären Heer bezeichnend, aber sie waren militia armata genannt. 687 In den spätrömischen Zeiten sind die Siedlungen der sarmatischen gentiles-foederatr™ in den Provinzen zu finden, die unter der Verwaltung der Praepositura Magistri Peditum standen. 689 Die Rechtsstellung der sarmati­schen Kämpfer von Mezőszemere wich von der in den Provinzen angesiedelten gentiles ab, da sie nicht in römischem Gebiet dienten. Im 4. Jahrhundert n. Chr. war es nicht ungewöhn­lich, daß die von Rom halb oder vollkommen abhängenden, an der Grenze lebenden bar­barischen Völker den Römern Hilfstruppen gaben, und diese Kämpfer gratis oder als Söldner an den römischen Feldzügen teilnahmen. 690 684 Darauf weist nicht nur das Fundmaterial der Gräber hin, sondern auch die Tatsache, daß die Gräber innerhalb der Schanze ohne Superposition vorkommen. 685 Die mit der Schanze gleichzeitigen Siedlungen sollten von dem Verteidigungswerk aus strate­gischen Gründen etwas ferner liegen, um die zur Verteidigung der Schanze und des Schanz­grabens nötigen militärischen Bewegung nicht zu verhindern. 686 VADAY Andrea 2001. 687 Das Vorhandensein der bewaffneten Gräber in der Grabgruppe macht wahrscheinlich, daß sie nicht als militia inermis gedeutet werden. 688 NOTITIA DIGNITATUM Occ. XLII. 218-219. 689 Über ihre Rechtsstellung s. VÁRADI, László 1961, 36-39! 690 Z. B. AMMIANUS MARCELLINUS XX. 8. 1. Über die Ereignisse im Jahre 369, oder 363: ders. XXIII. 5. 1. 116

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