Agria 23. (Az Egri Múzeum Évkönyve - Annales Musei Agriensis, 1987)
Nemes Lajos: Eger város „hegyrendészete” a XVIII. században
Lajos Nemes Die juristische Verwaltung der Bebauung der Weinberge von Eger im 18. Jahrhundert Im 18. Jahrhundert wurde Eger zu einer Stadt der Weinmonokultur. Der Wein wurde größtenteils zum Verkauf im In- und Ausland hergestellt. Die Sicherung der guten Qualität erforderte die institutionelle Regelung und Kontrolle des Produktionsprozesses. Vom Ende des 17. Jahrhunderts bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts bildete sich stufenweise das Institutionssystem heraus, welches Weinbergsverwaltung (ung. hegyrendészet) genannt wurde. In anderen Teilen des Landes wurde es auch unter dem Namen Weinbergsgemeinschaft erwähnt. Die Regulierung der Weinbergsverwaltung erfolgt durch den Magistrat der Stadt mit Hilfe von Verordnungen. Die Verordnungen sollten vom Gutsherrn der Stadt, vom Bischof von Eger, im Einverständnis mit dem Domkapitel gutgeheißen werden. An der Spitze der Weinbergsverwaltung standen die vom Magistrat gelenkten Weinbergsrichter, die wiederum die Weinberghüter kontrollierten und bei kleineren Übertretungen urteilten. Der Magistrat schrieb auch vor, welche Weinbergsarbeiten von den Weinbauern selbst oder in ihrem Auftrage jedes Jahr durchgeführt werden mußten. Die Weinbergsverwaltung hatte die Aufgabe, die Tageslohnlimitationen und die Einhaltung der Arbeitszeit zu kontrollieren, die Qualität der geleisteten Arbeit zu überprüfen und im Falle von Übertretungen die Strafe zu zumessen. Ende des 18. Jahrhunderts wurde infolge der Stagnierung, später des Ausbleibens des Weinexports auch die Weinbergsverwaltung erschüttert, und sie begann, sich zurückzuentwickeln . 521