Petercsák Tivadar (szerk.): Hagyomány és korszerűség a XVI-XVII. században - Studia Agriensia 17. (Eger, 1997)

Czigány István: A végvári katonaság és a régularités a XVII. század utolsó két évtizedében

István Czigány: DAS GRENZFESTUNGSMILTÄR UND DIE REGLEMENTIERUNG IN DEN ZWEI LETZTEN JAHRZEHNTEN DES XVII. JHS. Die leitenden Palitiker und Militärs des königlichen Ungarns sahen in der Mitte des XVII. Jhs. eindeutig, daß die Streitkräfte des Landes in einer Krise sind. Zur Art der Probleme wurde von ungarischen Politikern Stellung genom­men, so durch Miklós Zrínyi, der in seinen zahlreichen Werken die Notwen­digkeit der Reformiemung der Streitkräfte in Ungarn darstellte. Er betonente die Notwendigkeit der Disziplinierung der eigenen Streitkräfte. Von der kai­serlichen Administration hielt Präsident des Kriegsrates, Raimondo Montecuc- coli die Reformierung der ständigen Streitkräfte des ungarischen Königsreichs für erforderlich. Er hatte auch schon die Reform des Kriegswesens des Habs­burgreiches durchgeführt. Durch die Bestimmungen der Reduktion von 1671/72, die durch die unga­rische Geschichtsschreibung als negativ beurteilt wurde, wollte man die Reg­lementierung des Grenzfestungsmilitärs praktisch erreichen. Die Bestimmun­gen bezweckten in erster Linie die Ausmerzung disziplinloser Soldaten, die nur von Plünderei lebten, aber gleichzeitig wurden auch nicht katholische und unzuverlässige Kriegsleute entfernt Aufgrund der neuesten Forschungsergeb­nisse kann man es für wahrscheinlich annehmen, daß der Zweck der Reduk­tion die Verminderung der Kriegskosten war. Dieses Ziel wurde aber in seiner gedachten Form nie verwirklicht, so das ihre Wirkung nicht so tiefgreifend war, als wir bis jetzt annahmen. Unsere Angaben scheinen zu begründen, daß in den Streitkräften des ungarischen Königsreichs eine strukturelle Änderung stattfand. Im Verlauf dieser Maßnahme wurde der Bestand des vom König besoldeten Militärs vermindert. Gleichzeitig wurden aber neue „gräniz” Fel- dregimente und sogenannte ,,frey compagne” eingesetzt, in denen ein bedeu­tender Teil der entlassenen Grenzfestungssoldaten Dienst nahm. Während des Befreiungskrieg gegen die Türken nach dem Fall des Fürs­tentums Thököly in Oberungarn mußte man eine Lösung finden, um den aus 25 - 30 000 Mann bestehenden Heerhaufen in die kaiserliche Kriegsmaschi­nerie einzufügen. Anfangs wurden vorschriftsmäßige Verträge mit den Leitern der Grenzfestungshauptmannschaften über den Feldzug des Grenzfestungsmi­litärs gebunden. Eine entscheidende Wendung in der Reglementierung des Grenzfestungs­und Feldmilitärs fand 1688 statt, als zwei reguläre Husarenregimente und ein Haiduckregiment eingesetzt wurden, die ganz durch den Staat erhalten wur­56

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