Petercsák Tivadar (szerk.): Hagyomány és korszerűség a XVI-XVII. században - Studia Agriensia 17. (Eger, 1997)

Kenyeres István: A trencséni várbirtok igazgatása és gazdálkodása a XVI. században

István Kenyeres VERWALTUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DES BURGBESITZES VON TRENCSÉN (Trenstschin, Trencin) Eines der vernachlässigten Gebiete der Erforschung des Grenzfestungssys­tems in Ungarn ist die Geschichte der Verwaltung und Bewirtschaftung des Burgbesitzes. Besonders bezieht sich diese Feststellung auf die Administrati­onsorgane und Verwaltung des Burgbesitzes. Die Verwaltung der Kammergü­ter und der gutsherrlichen Güter scheinen jedenfalls voneinander abzuweichen. Die Verwaltung der Kammergüter wurde schon von Personen durchgefuhrt, die als staatliche Beamte gelten müssen. Die Studie bietet Einsicht in die Bewirtschaftung und Verwaltung des Besit­zes der Burg von Trencsén, die weniger bekannt und erforscht ist, obwohl sie über bedeutendes archivarisches Quellenmaterial verfugt. Die vor der Schlacht bei Mohács besonders wichtige Burg fiel in der Mitte des 16. Jhs. in die Hand des Königs, spanische und danach deutsche Söldner wurden in die Burg kom­mandiert. An die Spitze der Besatzung wurde ein königlicher Burghauptmann ernannt, der für seinen Mißbrauch der Macht berü.chtigte Christoph Görts- chacher. Ein Hofrichter wurde vom Herrscher ernannt, um den zur Burg gehö­renden Besitz von bedeutendem Ausmaß zu verwalten. Durch die ungarische Kammer wurden dem Hofrichter Anweisungen erteilt. Wegen der zwischen dem Burghauptmann und dem Hofrichter nicht genau definierten Aufgaben­bereiche ergaben sich erhebliche Streitigkeiten wegen der Zuständigkeit. Des­halb wandten sich beide Kontrahenten mit ihren Klagen an den König. 1557 wurde eine Untersuchungskommission in mehrere Burgen geschickt, so auch nach Trencsén, die die Bewirtschaftung der Burg beurteilte. Über die vorge­kommenen Mißstände erstatteten sie einen ausführlichen Bericht. Zur Vermeidung weiterer Streitereien wurden die Ämter des Burghaupt­manns mit dem des Hofrichters vereinigt und ein Gezenschreiter (contrascriba) dem neuen Burghauptmann zur Seite gestellt. Zur Zusammenlegung der Ämter kam es in mehreren Burgen (z.B. Murány, Sáros, Szigetvár, Eger), was beweist, daß der Fall in Trencsén nicht ein Einzelfall war. Man bemühte sich, die in der Verwaltung der Burggüter entstandenen Probleme auch anderenorts in gleicher Weise zu lösen. 139

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