Fajcsák Attila: Az egri szőlőművelés szokásai és hiedelmei - Studia Agriensia 10. (Eger, 1990)

Német nyelvű összegzés

ZUSAMMENFASSUNG In unserer Tätigkeit haben wir überprüft was im Gedächtnis der Bevölkerung des Stadtrandes — die einst ein traditionelles Leben geführt hat — in Bezug auf Weinbau Bräuche, Glauben noch erhalten ist. Der Bearbeitung sind Volkskundesammlungen, Fragebögen, Geländetätigkeit sowie Archivforschung vorangegangen. Im Laufe der Datensammlung konnten wir uns davon überzeugen, dass man nicht mehr in jedem Falle je einen Brauch, einen Glauben, eine Erscheinung, usw., diesbezügliche historische und aus dem Gedächtnis gesammelten Daten einander gegen­überstellen kann, denn es gibt Gebiete, die aus Archivmaterial zu erfor­schen sind und auch solche, wo nur im Gedächtnis bewahrten Angaben informieren. Aus diesem Grund waren wir gezwungen bei der einzelnen Abschnitten verschiedene Methoden anzuwenden. Trotzdem meinen wir, dass unsere Arbeit die, die Erlauer Bräuche, Glauben und sonstige Folklorearten, die mit dem traditionellen Weinbau verbunden sind auf eine annähernd getreue Weise darstellen kann. Es ist bekannt, dass die Weinrebe die Pflanze ist, deren Vegetations­periode am längsten ist und die im Laufe des Jahres Gefahren ausgesetzt ist, angefangen mit den Unbilden der Witterung bis zu den verschiedenen Erkrankungen der Rebe. Trotzdem hat man sich immer — auf dem Niveau des gegebenen Zeitabschnittes — gegen diese gewehrt. Bekannt ist z. B. das Glockenläuten, oder vom Ende des vergangenen Jahrhunderts auch die Wetterkanone, die als institutionelle Schutz verfahren zu betrachten sind, denn die Anwendungen von Präventionen dieser Art richtete sich gegen das Gewitter, das die ganze Stadt bedrohte. Offensichtlich gab es auch reichere Methoden der individuellen Praxen des Schutzes, der Prä­vention, die im Kreise der strenggläubigsten Bewohner bis heute erhalten geblieben sind. Sowohl die Wochentage als auch die Bräuche der Feiertage des Kalenderjahres waren von verschiedenen rituellen Handlungen durch­drungen, die im Interesse des Weinbaus vollzogen wurden. Denken wir an die vielen Weihen, die zur Beseitigung des Übels verrichtet wurden, die eine anregende Funktion hatten, wie z. B. die Verbrenn- und von geweihten Kerzen, die Anwendung des Weihwassers und des Weines, um die Qualität zu bewahren, zum Schutz der Jahresernte die Eingrabung von geweihten Palmenkätzchen in die vier Ecken des Weingartens. Aus der Traubenkultur von mehreren Jahrhunderten entfaltete sich naturgemäss das eigenartige System der Rechtsgewohnheit. Die hier angegebenen, durch Tradition bewahrten juridischen Volks­bräuche konnten wir hier mit dem positiven Recht nicht vergleichen, 109

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