Pandula Attila: Kivégzés, tortúra és megszégyenítés a régi Magyarországon (Eger, 1989)

Hinrichtung, Tortur und Beschämung im alten Ungarn

FOLTERUNGSWERKZEUGE Die Folterung und Inquisition (Tortur) wurden besonders im Falle eines schweren Deliktes Verdächtigten angewendet. Ihr Hauptziel war das Er­zwingen des Geständnisses und die Aufklärung der Identität der Mittäter. Das Verhör begann mit der Vorzeigung der Foltergeräte; wenn dies wirkungslos blieb, kamen die verschiedenen Arten der Zusammenpressung der Glieder an die Reihe. Dazu dienten vor allem die Daumenschraube und die Fusschraube („spanischer Stiefel"). Das Folterseil (Seilband) wurde um den Arm geschlun­gen und durch eine sägende Bewegung ein schrecklicher Schmerz verursacht. Man konnte aber auch den ganzen Körper des mit Foltergewichten und Steinen beschwerten Opfers an einem Seil mit Hilfe einer Winde oder zwecks Auseinanderspreizens auf Inquisitionsleiter hochziehen. Der Angebundene Deliquent wurde danach gebrannt, gestochen und anderswie gequält. Man benutzte auch die Folterwalze („gespickter Hase"), deren mit Nägeln beschlagene Oberfläche mehrmals über dem Körper des Opfers entlanggezogen wurde. Die Fleischspinne war ein scherenartig bewegbares Instrument, womit der Henker den Körper — besonders die Brust des Opfers — zerriss. Die Folterbirne (Mundbirne) wurde benutzt, damit das Geschrei des Opfers das Gericht „bei seiner ehrlichen und vertraulichen Arbeit nicht störte". Die Folter birne wurde in den Mund gelegt und ging auf Drehung oder Knopfdruck hin auseinander, so dass der Deliquent nicht Brüllen und seinen Verhörer nicht beissen konnte. Wir können nur die am häufigsten benutzten Folterin­strumente vorstellen, weil die Erfindunsgabe der Henker auf diesem Gebiet unendlich war. STRAFEN ZUR VERSTÜMMELUNG DES KÖRPERS Die körperverstümmelnden Strafen — die Blendung, das Abschneiden der Zunge, Hand, Nase, des Ohres — wurden in Ungarn meistens im 11—13. Jahrhundert angewandt, aber auch schon damals eröffnete sich die Möglich­keit der geldlichen Ablösung. Die Rechtssprechung im 15—16. Jahrhundert verbot schon, obwohl ergebnislos, die Körperverstümmelung, jedoch seit Mitte des 18. Jahrhunderts wurde sie wieder eine anerkannte und weitver­breitete Art der Strafe. Die am längsten fortlebende Form der Körperverstüm­melung war in Ungarn die Abschneidung der rechten Hand, die hauptsächlich die schwurbrüchigen Soldaten und Vatermörder vor Hinrichtung erleiden mussten. DIE ARTEN DES PRÜGELNS In der Zeit des Ungarischen Feudalismus war die Prügelung die meistver­breitete Art der Strafen mit körperlichen Züchtigung. Zu ihren Methoden.

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