Ujváry Zoltán: Varia Folkloristica (A Hajdú-Bihar Megyei Múzeumok Közleményei 25. Debrecen, 1975)

Német nyelvű kivonat

Herbst vollzog sich in vielen Ortschaften in feierlicher Form. Die Hirten wurden bewirtet, es wurden ihnen zu Ehren Unterhaltungen veranstaltet. An gewissen Feiertagen, bzw. an deren Vorabenden gingen die Hirten von Haus zu Haus, sie sagten einen Grussspruch, wor­auf sie von den Tierhaltern beschenkt wurden. Die Vergangenheit und Wichtigkeit des Beschenkungsbrauchs wird von einer Angabe aus dem Jahre 1649 gezeigt, die die Beschenkung der Hirten unter Berufung auf die alte Tradition eigentlich verbindlich macht. Daraus geht hervor, dass die Beschenkung An­fang des 17. Jahrhunderts an vier Kalendertagen praktiziert wurde. Später schlössen sich daran noch andere Kalendertage. Für diese Tradition erwähnen wir aus der rezenten Volks­tradition zahlreiche Beispiele. Dieser Brauch ist auf dem ungarischen Sprachgebiet bis zum heutigen Tage erhalten geblieben. Diesmal bringe ich zu den Bräuchen der Beschenkungs­gelegenheiten rezente Beispiele, die sich an Kalendertage knüpfen. Das Wesen des Brauchs ist, dass die Tierhalter den Hirten an gewissen Kalender­Feiertagen, so z. B. zu Ostern, zu Pfingsten, zu Weihnachten und am Silvesterabend Ku­chen, in manchen Orten Speck, Eier, bzw. Schnaps und Wein geben. In der Regel bringt der Wirt oder die Wirtin das Geschenk am Morgen beim Austreiben der Tiere auf die Strasse und es wird dort dem Hirten, bzw. seiner Frau überreicht. Andernorts geht der Hirt wegen des Geschenks ins Haus hinein, wieder andernorts werden ihm die Naturalien auf die Weide nachgeschickt. Die Beschenkung der Hirten an Feiertagen war auch bei anderen Völkern bekannt. Ähnliche Geschenk-Bräuche kennen wir in der russischen, ukrainischen, slowakischen, serbischen, bulgarischen und deutschen usw. Volkstradition. Den Hirtenfesten im Herbst bzw. im Frühling kam in der Tradition mehrerer europäischer Völker eine grosse Bedeu­tung zu. Die vergleichende Untersuchung von Geschenkerwerbenden Hirtenbräuchen ist für uns sehr aufschlussreich, sowohl hinsichtlich des Hirtentraditionskreises als auch des Tierkultes. Aus zahlreichen Beispielen wird ersichtlich, dass die von uns behandelte Tradi­tion aus dem Gebiet der Riten und des Glaubens einige Elemente (z. B. Lärmen, Geisselung) übernahm, die sonst andere Funktionen innchatten. In Verbindung mit dem ersten Aus­treiben auf die Weide, bzw. mit dem Heimtreiben am Ende der Weidesaison sind zahl­reiche preventive Riten entstanden. Die Hirtenfeste gehören zur ältesten Schicht des Volks­lebens und sie haben uns die Erinnerung an einstige Kulte bewahrt. RECHTSGEWOHNHEITEN DER WEINBAUER IN NAGYCÉTÉNY Die Beschlüsse, Regeln und Verordnungen der Dorfgemeinschaften und Weinbauer­Vereinigungen übten einen beachtlichen Einfluss auf die Arbeitsphase vor der Wein­lese und auf das Leben in den Weingärten aus. Die amtlichen Verfügungen über den Weinbau waren in den verschiedenen Gegenden vielfach ähnlich oder gar gleich, und boten eine vorzügliche Gelegenheit zur Entstehung von ähnlichen Bräuchen in weiten Kreisen des ungarischen Sprachgebiets. Die Regeln des Weinbaus liefern zudem ein gutes Beispiel in einigen hochbedeutenden grundsätzlichen Fragen der Entstehung von Bräuchen. Durchaus brauchbare Angaben sind in dieser Beziehung den Protokollen der Vereinigun­gen zu entnehmen. In Nagycétény (Komitat Nyitra) ist das Protokoll einer Weinbauer­Vereinigung erhalten geblieben, die zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts (1807) ge­gründet wurde. Im Protokoll waren die Regeln festgehalten, die von der Mitgliedschaft gutgeheissen wurden und an die sich jedermann zu halten hatte. In den Artikeln war der Aufenthalt auf dem Weinberg streng festgesetzt. Fluchen und unzüchtiges Verhalten waren verboten, und auch der geringste Diebstahl wurde bestraft. Im Protokoll wurde alljährlich aufgezählt, wer was gestohlen hat, welche Regelwidrigkeiten begangen und welche Strafen dafür verhängt wurden. Mit besonderer Strenge wurde die Sittsamkeit der Mitglieder der Berggemeinde und all jener bestimmt, die sich auf dem Weinberg auf­halten. Die zu verbotener Zeit auf den Weinberg gingen oder dort zankten, wurden be­straft. Unzucht auf dem Weinberg zu treiben galt als eines der schwersten Vergehen, und wurde dementsprechend streng bestraft. Im Protokoll werden auch Beispiele für schwere körperliche Züchtigung angeführt. St. Urban, dem Patron der Weingärten, stellte man auf dem Weinberg von Nagy­cétény ein Denkmal. Die Dorfbewohner pilgerten jährlich am 25. Mai zur Urban-Statue und beteten dort um reiche Fechsung. Die mit dem Weinbau zusammenhängenden Bräuche liefern gute Beispiele für die dörfliche Selbstverwaltung. Die alten Traditionen sind bis heute erhalten geblieben, die alten Beispiele und der gegenwärtige Volksglaube ergänzen einander. In der strengen Bestrafung der Unsittlichkeit sind z. B. tiefgreifende Ursachen zu erkennen. Dem Glauben zufolge wirkte sich das unzüchtige Verhalten im Weingarten auf den Ernteertrag und auf

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