Nyakas Miklós szerk.: Hajdúsági Múzeum Évkönyve 4. (Hajdúböszörmény, 1980)
TÖRTÉNELEM — GESCHICHTE - Gesellschaftliche Auseinandersetzungen um die Flurbereinigungen im Hajdúböszörmény 1851—1878
Sándor Nagy GESELLSCHAFTLICHE AUSEINANDERSETZUNGEN UM DIE FLURBEREINIGUNGEN IN HAJDÚBÖSZÖRMÉNY 1851—1878 Im Jahre 1606 wurden die Heiducken von István Bocskai in sieben Städten seßhaft gemacht; eine davon war die Stadt Kálló. Von hier ließ Gábor Báthori sie aber bereits im Jahre 1609 — gegen eine Bezahlung von 100 Tausend Forint — unter dem Vorwand eines Tausches nach Böszörmény umsiedeln. Einen Teil der Gemarkung um die Stadt Böszörmény und um das Dorf Pród teilten die Umsiedler zur landwirtschaftlichen Nutzung den Grundbucheintragungen entsprechend untereinander auf, den anderen Teil ließen sie unaufgeteilt als Weideland bestehen, während sie den dritten Teil mit dem Ertrag der königlichen Bodennutzung und den Waldungen zur Deckung der Verwaltungskosten der Stadtobrigkeit überließen. Dieser Überfluß an Boden hatte es zur Folge, daß in den Hajdustädten — und so auch in Böszörmény — von der Mitte des 17. Jahrhunderts an Leibeigene lebten, die in schon recht ansehnlicher Zahl aus den nahegelegenen und sogar aus den weiter entfernten Komitaten hierher gekommen waren; und außer ihnen ließen sich hier auch noch Leute des unterschiedlichsten Rechtsstandes nieder. Diese Zuwanderer gelangten auf recht einfache Weise zu Bodenbesitz, denn die Stadt verkaufte ihnen die Grundstücke mit allem Zubehör zu sehr billigen Preisen. Und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen konnten sie sogar die Heiducken-Freiheit erlangen. Anfang des 18. Jahrhunderts begann diese wirtschaftliche Gleichheit unter den angesiedelten Heiducken aber schon, sich aufzulösen. Im Jahre 1733 lebten 30,6% der sog. alteingesessenen Heiducken als verarmte Häusler, und diese Schicht stand den besser begüterten Heiducken feindlich gesinnt gegenüber. Zur Verschärfung der gesellschaftlichen Gegensätze führte auch, daß sich infolge der verstärkten Zuwanderung die Einwohnerzahl in Böszörmény um die Mitte des 18. Jahrhunderts erhöhte und der einstige Reichtum an Boden rasch zurückging. In dieser Situation setzten die Grund und Boden besitzenden wohlhabenderen Heiducken alles daran, das Eigentumsrecht über die ungeteilten Bodenflächen zu erlangen. Sie wollten den Neuzugezogenen die Möglichkeit nehmen, den Boden zu erwerben, und diejenigen, die sich hier schon früher niedergelassen hatten, die Heiducken-Freiheit aber nicht besaßen, wollten sie von der Bodennutzung ausschließen. Eben dieser Bestrebungen halber bestürmten die Zuwanderer von der Mitte des 18. Jahrhunderts an den Herrscher mit Klagen gegen die alteingesessenen Heiducken, und mehrere Male kam es auch zu Meutereien. An diesen Volksbewegungen nahmen auch die in die Reihen der Häusler abgefallenen Heiducken teil. Doch auch die alteingesessenen Heiducken bedrängten den oberen Regierungssitz mit ihren Klagen. Sie beschwerten sich darüber, daß die Beamten, die aus den Reihen der Zuwanderer stammten, es nicht zuließen, die ungeteilten Bodenflächen unter den besitzenden Heiducken aufzuteilen, sondern diese schon zu einem Großteil untersich und den anderen Zuwanderern aufgeteilt hatten. Trotz der aufeinander folgenden Untersuchungen kam es ein ganzes Jahrhundert lang nicht zu einer beruhigenden Bereinigung dieser Angelegenheiten. Die Reibereien zwischen den alteingesessenen Heiducken und den Zugezogenen nahmen selbst dann kein Ende, als die Landesversammlung im Jahre 1840 das Flurbereinigungsgesetz auch auf die Heiduckengebiete ausdehnte; ja, dies löste sogar wieder neue verbitterte Widersprüche aus. Was die Besitzregelung und die Flurbereinigung in Böszörmény anging, so kamen selbst nach dem Sturz der 1848-er Revolution ständig neue Klagen vor die Regierungsorgane, mit deren Untersuchung in jedem Falle der Polizeipräsident des Heiduckengebietes betraut wurde. Im Jahre 1864 faßte der damalige Polizeipräsident Gábor Sillye den Entschluß, die grundlegenden und einer Richtigstellung harrenden Beschwerden 290