Nyakas Miklós szerk.: Hajdúsági Múzeum Évkönyve 3. (Hajdúböszörmény, 1977)
Die Tabakgärtner, die „Baronen" der Gehöftsleute von Tiszacsege (1778—1945)
József Papp DIE TABAKGÄRTNER, DIE "BARONEN" DER GEHÖFTSLEUTE VON TISZACSEGE (1778—1945) Auf dem Gut der Familie Vay in Tiszacsege war der Tabakanbau eine der wichtigsten Einnahmequellen durch mehr, als anderthalb Jahrhunderte. Der in dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts beginnende Tabakanbau fällt mit der Entfaltung der Meierwirtschaft zusammen. Die Abhandlung untersucht aufgrund des Archiv- und Rezensmaterials die Gestaltung der Lebensverhältnisse und der wirtschaftlichen Lage der produzierenden Tabakgärtner, sowie ihre Rolle unter den Gutsarbeitern der äusseren Meierhöfe. Die gutsherrliche Meierwirtschaft beruhte vom Ende des 18. Jahrhunderts nebst der Fronarbeit der Leibeigenen immer mehr auf der Arbeit der konventionellen Gutsarbeiter. Paralell mit dem, in den Meierhöfen 1778 beginnenden Tabakanbau erschien aber eine neu Bevölkerungsschicht mit veränderter Rechtsstellung und gewisser Fachbildung im Vergleich mit der schon bekannten Bedienstetenschicht. Die Tabakgärtner waren Grundpächter wenn auch nicht in der klassischen Bedeutung des Wortes. Für den, auf den Halbpachten bebauten Tabak erhalten sie Bargeld. Im Gegenteil zu ihnen bekamen die mit ihnen zusammenlebenden Gutsarbeiter und Knechten nur selten Geld für ihre Arbeit, ihre Naturalien hätten sie kaum verkaufen können, denn in diesem Falle hätten sie das Brot aus dem Munde ihrer zahlreichen Familie genommen. Unter diesen Umständen galt der in seinen Taschen Geld klirrende Tabakgärtner, der bei der Verrechnung auch die Kneipe aufsuchte und da, den herausgebildeten Sitten entsprechend ihren geldlosen Mitgesellen einen Trunk bezahlte unter den vielen armen Leuten als Baron. Das war aber ein Spottname. Die von den Gehöftsleuten „als Baron angeschauten" Tabakgärtner wurden aber von den Vollbauern verachtet. Die Studie skizziert die Arbeitsordnung und das mühselige Leben dieser Tabakgärtner bis zum Jahre 1945, bis zur Aufteilung des Großgrundbesitzes. 203'