A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1992-1993 (Debrecen, 1994)
Művelődéstörténet, irodalomtörténet - Kormos László: Verbindungen Debrecens und der reformierten Kollegiums mit der europäischen Universitäten in der Aufklärungzeit
ANHANG DIE QUELLEN VON DER PEREGRINATION IM ARCHIV DES DISTRIKTS TRANSTIBISCANI ECCLESIAE REEORMATAE UND DES REFORMIERTEN KOLLEGIUMS IN DEBRECEN (TrREL abgekürzt) Die Vorführung in kurzen Umrissen mit Rücksicht auf der Zeit der Aufklärung Im Archiv des Distrikts und Kollegiums (TtREL) kann man die Studenten des Kollegiums in Debrecen auf der auslandischen Studienreisen folgen. Diese Quellen bilden vier zusammenhangende Quellengruppen: /. Oberbehördliche Verfügungen bezüglich der ausländischen Studienreisen, II. Persönliche und finanzielle Bedingungen III. Register und Verzeischnis von den Studenten IV. Bewertungen der Studienreise I. Oberbehördliche Verfügungen bezüglich der ausländischen Reisen 1. Staats-regierungmassnahmen (IITT abgekürzt) Die königliche und statthalterschaftliche Massnahmen sind im Archiv (TtREL) vom Jahre 1606. Diese sind die Nächsten: a) Kurrende (Rundschreiben) von der Staatsregierung (Archivsignatur: TtREL I. 3. a.) Diese Quellen sind noch in Registraturakten des Kirchenkomitats, der Gemeinden- und Instituten. Protokollen des Kirchendistrikts vom Jahre 1567 mit Register (TtREL I. 1. a.) Die Protokollen des Kirchendistrikts beginnen vom Jahre 1567. Zu diesen Protokollen gehört ein chronologischer Index, ein Namen- Sachregister vom Jahre 1730 (TtREL I. 1. a.) Die oberbehördlichen Verfügungen beschäftigen sich stetig und ausführlich mit den aus Debrecen im Ausland Studierenden. Zwischen 1791—1800 vermehren sich die königlichen Verfügungen, Erlasse und Staatsrcgierung-massnahmen fast von Jahr zu Jahr. In der Aufkiarungszeit wurde es bestimmt, wo die Studenten aus Ungarn im Ausland studieren dürfen. In Deutschland war eine Möglichkeit auf den Universitäten von Jena, Göttingen, Leipzig, Tübingen und Wittenberg zu studieren. In der Zeit des Professors Fichte, der kantianus war, wird Göttingen eine verbotene Universität. Damals meldeten sich die Studenten von Kollegium zu Debrecen zuerst in der Universitätsbewilligung an und dann gingen sie in die verbotene Universität hinüber, woher sie, vor Ende des Studiums trotz den Staats-regierungmassnahmen nicht nach Ungarn zurückgefahren sind. Im Jahr 1827—1828 forderte die Staatsobrigkeit, dass die Studenten ihre Passe in den ausländischen Gesandschaften und bei dem Gesandten des Kaiser416