A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1989-1990 (Debrecen, 1992)
Művelődéstörténet - Bényei Miklós: Zur Sache der Gesellschaft für Wissenschaftler in Ungarn während der Landesversammlungen der Reformzeit
Miklós Bényei ZUR SACHE DER GESELLSCHAFT FÜR WISSENSCHAFTLER IN UNGARN WÄHREND DER LANDESVERSAMMLUNGEN DER REFORMZEIT Um die Akademie der Wissenschaften in Ungarn ins Leben zu rufen, entstanden über mehrere Jahrzehnte hinweg zahlreiche Entwürfe, und zu ihrer Gründung kam es dann auf der ordentlichen Landessitzung 1825—27. Diese Institution stellt eine Belebung der nationalen Bewegung dar. Graf István Széchenyi unterbreitete auf der Bereichssitzung der Unter-Tafel vom 3. November 1825 seinen bekannten Vorschlag, dem sich auch andere anschlössen, sodass die Vorbereitungen für eine tatsächüche Aufstellung der Gesellschaft in Angriff genommen werden konnten. Es gab Diskussionen darum, ob dies ein Institut für Sprachkultur oder für Wissenschaften im weiteren Sinne sein sollte, oder aber beides in einem. Dieser Zwist dehnte sich über die gesamte Reformzeit aus. Eine Landesgesandtschaft wurde damit beauftragt, die Grundstatuen und die Geschäftsordnung auszuarbeiten. Die Gesandtschaft konnte auch bald schon einen Entwurf hierzu vorlegen. Hierin wurde die Institution „Ungarische Nationalgesellschaft für Wissenschaftler" genannt, und ihr Ziel wurde in der Ausübung von Wissenschaften und Künsten in der ugnarischen Sprache festgelegt. Die Landesversammlung vom 17. April 1826 bat den König in einer Adresse darum, ihnen die Formulierung eines Gesetzes zur Gründung zu gewähren. Am 11. April 1827 gab der Herrscher dann seine vorerstige Einwilligung, die Gesellschaft ins Leben zu rufen, hielt es aber für notwendig, dass die zukünftige Gesellschaft ihren Entwurf und ihre Grundstatuen allein ausarbeitet, was mit anderen Worten heisst, dass er vorerst die Aufstellung der Institution hinauszögerte. Die Stände fügten sich dem und verabschiedeten nur ein Gesetz, das die Notwendigkeit, eine Wissenschaftliche Akademie ins Leben zu rufen, aussprach, und im weiteren über die Ausarbeitung der Grundstatuten und des neuen Entwurfes verfügte. Die sich nun bildende Akademie muss durch die enge Verflechtung von ungarischsprachigen Wissenschaftlern mit der nationalen Intelligenz und dem Bürgertum zu einer geistigen Werkstatt für den Kampf um nationale Selbstverantwortung und bürgerliche Umgestaltung gewesen sein; und so trug sie wahrscheinlich auch politische Bedeutung. In Wirkung der Gesetzesverfügung von 1828 stellte die vom Palatin ausgerufene Kommission die Grundstatuten und die Geschäftsordnung der Gesellschaft für Wissenschaftler in Ungarn zusammen ebenso wie einen Bericht über die Finanzgrundlage. Der König unterzeichnete die Dokumente jedoch erst am 7. Juli 1830. Durch die Wiener Abänderungen war Regierung und König ihr Einfluss gesichert, doch sie Selbstverwaltung der Gesellschaft wurde in wesentlichen nicht angegriffen. Voller Freude nahmen die Stände auf der Landesversammlung von 1830 die Kunde von der Bestätigung durch den König zur Kenntnis. Damals wurde erstmals zur Sprache gebracht, dass die Adligen (allgemein die Nichtsteuerzahlenden) das Kapital der Wissenschaftlichen Gesellschaft durch obligatorische Referenzen erweitern sollen. Ende 1830 Anfang 1831 begann die Ungarische Gesellschaft für Wissenschaftler ihre Tätigkeit. Diese war jedoch von Anbeginn an durch Widersprüche belastet. Ungenau war ihre Zielsetzung (Ausübung der Sprache oder Ausübung von Wissenschaften in der ungarischen Sprache), obwohl die Grundstatuten besagten, dass sich hier mit jedem Wissenschaftszweig beschäftigt würde (ausgenommen die Politik und die Theologie). Ihr organisatorischer Aufbau war zeitgemäss. Unter den Mitgliedern gab es vor allem Wissenschaftler und Schriftsteller. Die Gesellschaft wurde von einem recht konservativen Direktionsrat geleitet. Oft gab es Konflikte wegen des Mangels an finanziellen Mitteln. Die Mäzenen spendeten meist ihr Kapital und zahlten die Zinsen dessen ein; dies jedoch oft mit Verspätung. Schon im Moment ihrer Herausbildung setzte der Kampf um eine Reform der Organisation und der Geschäftsordnung der Ungarischen Gesellschaft für Wissenschafter sowie um eine Erweiterung ihres finanziellen Rahmens ein. Der König jedoch litt keinerlei Änderungen an den Grundstatuten. Mit dem 483