A Debreceni Déri Múzeum Évkönyve 1985 (Debrecen, 1986)

Történelem - Ács Zoltán: Die urbarialen Verhältnisse der deutschen Kolonisten einer Stadt auf der Süd-Tiefebene in dem 18. Jahrhundert

Gyula gehörte zu jenen Orten, wo sich durch den Mangel am geringen natürlichen Weideplätzen (Heuwiese, Weide und teils auch Wald) — aus dem Brachsystem eine Zwei­statt einer Dreifelderwirtschaft entwickelte. Die Zweifelderwirtschaft hatte den Vorteil, dass die Hälfte des Ackerfeldes brach lag und in solcher Form stand sie dem weidenden Vieh zur Verfügung. Es war nicht nur für das Vieh wichtig, dass es auf der Brache weiden konnte, sondern durch die natürliche Düngerung wurde neben der Beruhung der Brache die Produk­tionskraft des Bodens erhält. Man begegnet der Dreifelderwirtschaft um die Mitte des 18. Jahrhunderts ausserhalb der westlichen Landesteile nur dort, wo die deutschen Kolonisten sie eingeführt hatten — schreibt Imre Wellmann. 58 Im Komitat Békés, wo sich auch viele deutschen Kolonisten angesiedelt hatten, war durchgehend die Zweifelderwirtschaft üblich. Dass die Deutschen auf den von ihnen bevölkerten Gebieten im allgemeinen die Zweifelder­wirtschaft verwirklicht hatten, wurde eher durch den Siedlungsbau, die geographische Karte des gegebenen Ortes bestimmt. Der eine Nachteil der Dreifelderwirtschaft ist es, dass ein Drittel des Bodens brach lag. Dort, wo es am Boden mangelte, schien die Zweifelderwirt­chaft viel zweckmässiger zu sein. Warum dieses Ackerbausystem für sie günstig war, sagen die Ungarn-Gyulaer selbst: 59 „Die Tatsache, dass der Boden von Gyula ungleich, unfrucht­bar, sodahaltig und sumpfig ist, zwang uns dazu, bei der Zweifelderwirtschaft zu bleiben." Der Übergang zur Dreifelderwirtschaft wurde vom Anfang des 19. Jahrhunderts, infolge der Bodenvermehrung durch Wasserschutz möglich. In Deutsch-Gyula sät man 1819 in der Herbstrunde Weizen, inder Frühlingsrunde Gerste, Hafer und Meis, während die Brache unberührt blieb. 60 Die urbana/en Verhältnisse von Deutsch-Gyula vor der urbarialen Regulation Die Deutsch-Gyulaer waren anfangs gebührenzahlende Leibeigene. György Harruckern folgte dem schon früher ausgebildeten Brauch, wonach die Ansässigen der Gyulaer Grund­herrschaft nach dem Fundus Zins, anstatt Robothen und anderer urbarialen Dienstleistungen Gebühr bezahlen mussten. Die Taxe wurde jährlich festgelegt. Eine ihrer Grundlagen bildete der Haus- und Bodenzins. In der Tabelle werden die bezahlte Gebühr für die kleineren herrschaftlichen Nutzniessungen (Kneipe, Metzgerei, Fischerei), die Ablösung des Neuntls in Geld, die Verpflichtung des Holztragens und der Heueinlieferung, sowie die Taxe der Pusstapächter aufgezeigt. Die erste Taxenauflage, die sich auf unsere Zeit bezieht stammt aus den 1720—1725-er Jahren. 61 Diese werden an dieser Stelle nicht bekanntgegeben, weil Deutsch-Gyula in diesen Jahren nocht nicht existierte, die Taxe wurde auf dem gesamten Gyula auferlegt. Auf unserem Gebiet melden sich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts noch nicht die Keimformen der Meierwirtschaft, woraus folgt, dass die Einwohner nicht mit Robot belastet wurden. Es dominierte die Geldrente, wozu noch — von Ort und Grundherrschaft abhängig — geringe Naturrente, Geschenke und Fuhren kamen. So sollten die Ansässigen nach jedem ganzen Fundus einen Gulden Zins bezahlen, zu Weihnachten und Ostern einen Wagen Holz, zur Zeit der Heumahd einen Wagen Heu schneiden und an die Grundherr­schaft abliefern. Diese Dienstleistung war sehr gerecht und vorteilhaft, aber sie veränderte sich schon um 1740 durch die Zunahme der Bevölkerung. Von dieser Zeit an erhöhte sich die Zahl der Fuhrtage. Ungarisch-Gyula sollte wöchentlich 12 Fuhren und 24 Fussarbeiter Deutsch-Gyula 4 Fuhren und acht bis 12 Fussarbeiter für herrschaftliche Arbeit stellen. 58 Wellmann: 1967. 350. p. 59 Implom: s. o. 164. p. 60 Scherer: 1938. 422. p. 61 Implom: s. o. 84. p. 122

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